25.11.2013

Für Spielzeuge gelten keine Verkehrsregeln

Gute Spielzeugfahrzeuge bereiten auf das Fahrradfahren vor 

Spielfahrzeuge für Kinder müssen Sicherheitsstandards einhalten

© jörn buchheim, fotolia 

 

Die Spielzeugindustrie hat ein waches Auge auf die geltenden Sicherheitsstandards von Bobbycars, Laufrädern, Rollern oder Dreirädern. Aber wie steht es mit der Verkehrssicherheit? Andreas Bergmeier ist Referent für Kinder und Jugendliche beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat in Bonn.

Herr Bergmeier, wie verkehrssicher sind Fortbewegungsmittel für kleine Kinder in Deutschland? 

Ganz allgemein muss man sagen: Das sind Spielzeuge – und keine Fahrzeuge im Sinn der Straßenverkehrsordnung. Die werfen auch viele Erwachsene durcheinander. Es ist aber ein wichtiger Unterschied: Kinder bis zum Alter von acht Jahren dürfen nur als Fußgänger am Straßenverkehr teilnehmen. Sie müssen sich, egal mit welchem Fahrzeug, auf dem Gehweg oder auf privatem Grund und Boden bewegen. Das gilt für das Fahrrad und erst recht für Dreiräder, Bobbycars und andere Spielgeräte. 

Worauf müssen Eltern im Umgang mit diesen Spielfahrzeugen besonders achten? 

Für Spielfahrzeuge gelten keine Verkehrsregeln. Die Eltern sollten sich allerdings fragen, ob ihre Kinder schon sicher genug im Umgang damit sind. Das hängt zum Beispiel von den örtlichen Gegebenheiten ab. Ein Bobbycar lässt Kinder zum ersten Mal das Gefühl für Geschwindigkeit erleben und ist an sich völlig ungefährlich. Aber wenn ich an einer stark abschüssigen Straße wohne, muss ich auch beim Bobbycar aufpassen. Denn es besteht die Gefahr, dass das Kind auf der abschüssigen Straße die Kontrolle über das Spielfahrzeug verliert. 

Wann darf ein Kind denn nun mit welchem Fortbewegungsmittel auf die Straße? 

Wenn die Kinder acht Jahre alt sind, dürfen sie mit dem Fahrrad auf der Straße oder dem Fahrradweg fahren; ab einem Alter von 10 Jahren müssen sie Straße oder Radweg benutzen. Dann gilt das Fahrrad auch nicht mehr als Spielfahrzeug, sondern als Verkehrsmittel und muss den Anforderungen der StVZO genügen: mit einer Klingel, zwei voneinander unabhängigen Bremsen, Reflektoren und Beleuchtung. Mit einem Spielfahrzeug dürfen aber auch ältere Kinder nicht auf der Straße fahren, denn das Spielen auf der Straße ist grundsätzlich nicht zulässig. Es darf nur auf dem Bürgersteig gespielt werden. 

Seite: 12weiter >>

Weitere Kurznachrichten

03.06.2024

BKA federführend bei internationaler Aktion[mehr erfahren]

22.05.2024

Bereit für den EM-Fußballsommer Zehn Spielorte, 51...[mehr erfahren]

22.05.2024

Aufmerksamer Bankmitarbeiter verhindert hohen Schaden[mehr erfahren]

08.05.2024

Was ist im Straßenverkehr erlaubt?[mehr erfahren]

08.05.2024

Neuer Polizeivertrag zwischen Deutschland und der Schweiz[mehr erfahren]

22.04.2024

Verkehrsverstöße in der Schweiz werden in Deutschland vollstreckt[mehr erfahren]

22.04.2024

Wohlbefinden und Lesekompetenz von Kindern gefährdet[mehr erfahren]

10.04.2024

Heuschnupfen hat Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit[mehr erfahren]

19.03.2024

Gefahren durch Fake-Shops und Cyberkriminelle[mehr erfahren]

19.03.2024

Kälteeinbrüche auch im April möglich[mehr erfahren]

Archiv

In unserem Archiv finden Sie > ältere Kurzmitteilungen.