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17.02.2020

Identifizierungspflicht im Netz

© stadtratte/stock.adobe.com

Gegen Hass und Hetze

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die gemeinsame Bundesratsinitiative aus Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern zur Änderung des sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Betreiber von Kommunikationsplattformen im Internet sollen damit eine Identifizierungspflicht auferlegt bekommen. Der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Dietmar Schilff sagt dazu: „Beleidigungen und Bedrohungen haben in den sogenannten sozialen Medien und im Internet extrem stark zugenommen. Wir brauchen solche Instrumente, um wirkungsvoll ermitteln zu können.“ Dabei gehe es nicht darum, Internetnutzerinnen und -nutzer unter einen Generalverdacht zu stellen. „Wer sich an die Regeln hält, dessen Identität wird auch nicht offengelegt. Wer aber versucht, in der Anonymität des weltweiten Netzes Hass und Hetze zu verbreiten, soll wissen, dass er einfacher als bislang ausfindig gemacht und belangt werden kann.“ Der Vize-Bundesvorsitzende setzt dabei auch auf Abschreckung: „So kann es vielleicht gelingen, die Menschen wieder für ein bisschen mehr Zurückhaltung zu sensibilisieren“.

Quelle: Gewerkschaft der Polizei (GdP)

 

 

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