Keine Cookies ohne Einwilligung
Tipps für Internetnutzer
Bei fast jedem Besuch einer Webseite werden kleine Datensätze im Browser des Computers oder Smartphones gespeichert: sogenannte Cookies. Sind diese für die Funktion der Webseite nicht zwingend notwendig und werden stattdessen für Marketingzwecke erhoben, müssen Webseitenbetreiber eine Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer einholen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits am 28.05.2020 entschieden. Dennoch gibt es nach wie vor zahlreiche Webseiten, die gegen diesen Beschluss verstoßen. So genügt es beispielsweise nicht, voreingestellte Cookies bloß zu bestätigen. Stattdessen müssen Nutzer eine aktive und informierende Auswahl der Cookies, etwa durch ein Kreuz oder einen Haken, treffen. Verbraucherschützer raten, möglichst nur technisch notwendige Cookies zu akzeptieren und gesetzte Cookies mindestens einmal im Monat zu über die Datenschutzeinstellungen des Browsers zu löschen. Umfangreiche Informationen rund um Cookies finden Interessierte auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
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