Personalausweise innerhalb der EU werden angeglichen
Abgabe des Fingerabdrucks ab sofort verpflichtend
Bisher konnte bei der Beantragung eines neuen Personalausweises jeder selbst entscheiden, ob er oder sie seine Fingerabdrücke abgibt oder nicht. Seit Montag, den 2. August 2021, ist die Abgabe von Fingerabdrücken für die Beantragung von Personalausweisen nun verpflichtend. Damit setzt Deutschland eine EU-Verordnung um, die die Personalausweise in EU-Ländern sicherer machen soll. Dafür werden die digitalen Abdrücke beider Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Genau wie beim Reisepass können nur Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten die im Ausweis gespeicherten Fingerabdrücke für Identifizierungszwecke auslesen, etwa wenn nach dem Abgleich des Lichtbilds Zweifel an der Identität bestehen. Andere Staaten außerhalb der EU haben aber keinen Zugriff auf die Fingerabdruckdaten im Personalausweis. Eine Umtauschpflicht für bereits ausgestellte Personalausweise gibt es nicht. Die alten Ausweise behalten ihre Gültigkeit, bis sie abgelaufen sind. Das Ablaufdatum ist bei allen Personalausweisen auf der Vorderseite abgedruckt. Kinder unter sechs Jahren müssen bei der Reisepass- oder Personalausweisbeantragung weiterhin keine Fingerabdrücke abgeben.
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