28.10.2013

Polizist werden

 

Michaela Peris-Beier ist Einstellungsberaterin des Polizeipräsidiums Düsseldorf

© Polizei Düsseldorf

Ausschlusskriterien bei Bewerbern in NRW 

Wer die allgemeinen Voraussetzungen nicht erfüllt, kann nicht für den Polizeidienst ausgebildet werden. Bei drei Kriterien gibt es allerdings einen Ermessenspielraum, bei dem die Zulassung individuell geprüft wird: bei der Staatsangehörigkeit, Vorstrafen und Tätowierungen. „Bei Tattoos ist es derzeit in NRW noch so, dass alle Tätowierungen akzeptiert werden, die keinen anstößigen Inhalt haben und die beim Tragen des kurzärmligen Sommerhemds der Polizei nicht im sichtbaren Bereich des Körpers sind“, sagt Ausbildungsberaterin Michaela Peris-Beier. Sichtbare Tätowierungen werden eigentlich nicht akzeptiert. „Allerdings ist da derzeit einiges im Umbruch. Ein Bewerber aus Aachen hatte geklagt, weil er wegen seiner Tätowierung abgelehnt worden war. Eine endgültige Entscheidung gibt es aber noch nicht.“ Auch bei der Staatsangehörigkeit gibt es Ausnahmen. Als Deutscher und EU-Bürger kann man sich auf jeden Fall bei der Polizei NRW bewerben. Wenn man aus einem außereuropäischen Land kommt, erhält man in der Regel eine Ausnahmegenehmigung des Innenministers. „Klassisches Beispiel ist der Türke. Er kommt nicht aus der EU. Aber gerade in NRW haben wir so viele türkische Mitbürger, sodass wir als Polizei daran interessiert sind, auch türkische Kollegen zu haben“, erläutert Peris-Beier. Das könne zum Beispiel in Ausnahmesituationen helfen. „Die türkischen Kollegen kennen die Mentalität ihrer Landsleute besser.“ Bei Bewerbern aus Ländern außerhalb der EU gilt zudem die Voraussetzung, dass sie ihre Muttersprache gut sprechen können. So können sie bei Einsätzen wenn nötig auch sprachliche Barrieren abbauen. „Wir versuchen gezielt, Migranten und Menschen aus verschiedenen Kulturkreisen für die Polizei zu gewinnen.“ Auch wer Vorstrafen hat, kann sich bei der Polizei bewerben. Allerdings sind die Bewerber verpflichtet, diese anzugeben. „Entweder, die Vorstrafe ist so erheblich, dass derjenige sofort abgelehnt wird, oder er muss vor eine spezielle Kommission der Polizei treten, die in jedem Einzelfall entscheidet.“

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