< Der Trick mit der Blende
03.02.2015

Promillegrenze für Radfahrer?

© Ramesh Amruth, CC-Verlag

Verkehrsgerichtstag empfiehlt Grenzwert

Neueste rechtsmedizinische Untersuchungen haben gezeigt, dass bei Fahrradfahrern im Bereich von 0,8 bis 1,1 Promille eine signifikante Zunahme von „groben“ Fahrfehlern auftritt. So ist das Risiko für schwere Verletzungen im Gesicht und am Kopf bei alkoholisierten Radfahrern dreifach erhöht. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Deutsche Verkehrsgerichtstag dem Gesetzgeber die Schaffung eines Bußgeldtatbestandes, wie er in § 24a StVG (0,5-Promille-Grenze) für Autofahrer vorhanden ist, für Fahrradfahrer aber bislang fehlt. Richtig sei ein gesetzlicher Grenzwert von 1,1 Promille. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt diese Forderung. Der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Arnold Plickert: „Wer sich betrinkt, soll nicht nur das Auto, sondern auch das Fahrrad stehen lassen. Niedrigere Grenzwerte bedeuten weniger Alkoholfahrten, dadurch weniger Unfälle und schließlich weniger verletzte und getötete Radfahrer.“

Quelle: Deutscher Verkehrsgerichtstag/GdP

Weitere Kurznachrichten

22.05.2024

Bereit für den EM-Fußballsommer Zehn Spielorte, 51...[mehr erfahren]

22.05.2024

Aufmerksamer Bankmitarbeiter verhindert hohen Schaden[mehr erfahren]

08.05.2024

Was ist im Straßenverkehr erlaubt?[mehr erfahren]

08.05.2024

Neuer Polizeivertrag zwischen Deutschland und der Schweiz[mehr erfahren]

22.04.2024

Verkehrsverstöße in der Schweiz werden in Deutschland vollstreckt[mehr erfahren]

22.04.2024

Wohlbefinden und Lesekompetenz von Kindern gefährdet[mehr erfahren]

10.04.2024

Heuschnupfen hat Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit[mehr erfahren]

19.03.2024

Gefahren durch Fake-Shops und Cyberkriminelle[mehr erfahren]

19.03.2024

Kälteeinbrüche auch im April möglich[mehr erfahren]

Archiv

In unserem Archiv finden Sie > ältere Kurzmitteilungen.