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03.03.2017

Miese Masche

Dietmar Boronowski

© Polizei Märkischer Kreis

Betrüger nutzen hilfsbereite Autofahrer aus

Die Masche mit dem sogenannten „Autobahngold“ ist der Polizei bereits länger bekannt. In den meisten Fällen stellen sich die Betrüger auf den Seitenstreifen der Auf- und Abfahrten von Autobahnen oder in der Nähe von Raststätten und winken mit dem Abschleppseil oder einem leeren Tankkanister. Hält ein Autofahrer an, erfinden sie eine möglichst glaubhafte Geschichte. Dem Fahrzeug sei der Sprit ausgegangen und es fehle Geld, um zu tanken und nach Hause zu fahren. Im Gegenzug bieten sie manch hilfsbereitem Autofahrer den Familienschmuck an, etwa einen Goldring oder eine Halskette. Die Schmuckstücke erweisen sich zumeist als völlig wertlos. „Autobahngold“ nennt die Polizei solche Pfandleihen, mit denen die Täter gutgläubige Touristen und Pendler hinters Licht führen wollen. Die Plagiate sind fast immer minderwertiger Modeschmuck mit unzulässigem Goldstempel. Die Betroffenen können mit hoher Sicherheit davon ausgehen, dass sie das gezahlte Bargeld nie wieder sehen. Die Vorgehensweise, gefälschten Goldschmuck gegen Bargeld einzutauschen, wird häufig von osteuropäischen Straftätern – etwa aus Rumänien – eingesetzt. Dabei können die Gauner durchaus aufdringlich werden und mit erfundenen Geschichten bei ihren Opfern Mitleid erregen. Im Januar 2016 ereignete sich ein solcher Betrugsfall in der näheren Umgebung der A3 beim Kreuz Oberhausen. Zwei Männer fragten an wechselnden Standorten die vorbeifahrenden Autofahrer nach Benzingeld im Tausch gegen wertlosen Schmuck. Als die Betrüger auf dem Seitenstreifen der Autobahn auch einen Zivilbeamten der Autobahnpolizei Düsseldorf hereinlegen wollten, flog der Schwindel auf. Der Polizist rief Verstärkung und ließ den Kofferaum des Wagens durchsuchen. Dort fanden die Polizeibeamten versteckten Billigschmuck mit gefälschter Echtheitsprägung.

Perfide Taktik

In extremen Fällen werden Unfälle oder Notlagen gezielt vorgetäuscht, um das Eigentum zu stehlen oder um Gewaltverbrechen zu begehen. Im Allgäu ereignete sich im Winter 2013 an der Kreisstraße zwischen Wolfertschwenden und Dietmannsried ein besonders schockierender Vorfall, bei dem eine 37-jährige Autofahrerin von einem Unbekannten überfallen wurde. Der Täter hatte mit eingeschalteter Warnblinklichtanlage angehalten und täuschte eine Autopanne vor. Als die Frau ihm Hilfe anbieten wollte, packte sie der Mann überfallartig und wollte sie in Richtung Wald zerren. Dem Opfer gelang jedoch die Flucht und die Frau verständigte sofort die Polizei. Mit der perfiden Taktik hatte der Täter wohl sexuelle Beweggründe verfolgt oder war auf das Geld seines Opfers aus. Solche Vorfälle sind besonders deshalb dramatisch, weil die Täter die grundsätzliche Pflicht zur Hilfebereitschaft schamlos ausnutzen, denn der Paragraph 323 des Strafgesetzbuches stellt die unterlassene Hilfeleistung unter Strafe. Doch wie können sich Autofahrer vor Betrugsmaschen wie dem mit den zerstochenen Reifen oder mit vorgetäuschten Notlagen schützen? Zunächst gilt es, die Situation genau einzuschätzen. Wer sich unsicher ist, sollte die Polizei verständigen. Dann genügt der Griff zum Handy, um dem Betroffenen zu helfen. „Wir empfehlen den Bürgerinnen und Bürgern, lieber die „110“ zu wählen und nicht selbstständig tätig zu werden. Wir nehmen uns den Hilfebedürftigen dann entsprechend an“, erklärt Polizist Boronowski. Wird man von Betrügern um Bargeld gebeten, ist es ratsam, keinesfalls Bargeld herausgeben und auch nicht auf angeblichen Goldschmuck als Pfandleihe hereinzufallen. Erhält die Polizei genügend Hinweise, können die Betrüger durch Zivilbeamte auf frischer Tat ertappt werden. Bei Raubüberfällen haben möglicherweise Zeugen den Vorfall beobachtet und können der Polizei Auskünfte geben, die zum Täter führen.

AL (16.02.2017)

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