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02.05.2017

Richtig parken, aber wie?

Andere Verkehrsteilnehmer behindern

Wer sein Auto auf einem Geh- und Fahrradweg abstellt, riskiert in der Regel ein Bußgeld. Das hat nur dann keine Konsequenzen, wenn durch eine entsprechende Beschilderung oder Markierung das Parken ausdrücklich erlaubt wird. Auch die Feuerwehrzufahrt sollte man nicht als Parkplatz zweckentfremden. Das kann 35 Euro kosten und der Wagen wird im Zweifel sogar kostenpflichtig abgeschleppt. Dasselbe droht Fahrern, die ihr Auto unerlaubt auf dem Behindertenparkplatz abstellen.

Nur kurz freigehalten

Sich vehement in eine freie Lücke stellen, um sie für den parkplatzsuchenden Bekannten oder die Freundin freizuhalten? Das ist keine gute Idee. Denn es ist per Gesetz verboten, einen Parkplatz freizuhalten, wenn ihn jemand anderes nutzen möchte. Das kann sogar als Nötigung ausgelegt werden und somit eine Straftat darstellen. Wer als Autofahrer in eine Parklücke fahren möchte, die gerade von einem Passanten freigehalten wird, darf das also ohne Probleme tun – natürlich nur, solange dieser dabei nicht zu Schaden kommt.

Wann ist der „Lappen“ weg?

Parkt man regelmäßig falsch, ist das längst kein Kavaliersdelikt mehr. Wer zu viele Knöllchen sammelt, kann zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) geschickt werden. Dieser Test dient der Überprüfung der Fahreignung. Besteht der Autofahrer diese Untersuchung nicht, wird ihm der Führerschein entzogen.

MW (28.04.2017)

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