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30.03.2020

Richtiges Verhalten nach einem Autodiebstahl

Autodiebstahl

Diebstahlopfer müssen sich auf Behördengänge einstellen


Wurde das Auto gestohlen, sollte man Polizei und Versicherung anrufen

© TheDigitalWay/pixabay

 

Es ist ein Albtraum für jeden Fahrzeugbesitzer: Wo voher noch das eigene Auto geparkt war, ist jetzt ein leerer Parkplatz – waren da Fahrzeugdiebe am Werk? „Wenn Autobesitzer bemerken, dass ihr Wagen gestohlen wurde, rufen sie am besten als erstes und umgehend die Polizei“, rät Eva v. der Schulenburg, stellvertretende Pressesprecherin vom Automobil Club Europa (ACE). Bei der Polizei sollte man sich zunächst erkundigen, ob das Auto vielleicht nur wegen Falschparkens abgeschleppt wurde. Liegt ein Diebstahl vor, sollten die Betroffenen bei der PolizeiStrafanzeige stellen.

Schnellstmöglich die Versicherung informieren

Wenn sich der Verdacht bestätigt, dass das Auto gestohlen wurde, führt der Weg zunächst zur Polizeidienststelle. Dort können die Betroffenen gegen Vorlage des Fahrzeugscheins, der Zulassungsbescheinigung und ihres Personalausweises eine schriftliche Diebstahlanzeige gegen Unbekannt stellen. Erst dann kann das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben werden. „Wichtig sind korrekte Angaben zu den Diebstahlumständen und zum Fahrzeug“, so Schulenburg. Ist ein Hinweis nicht bekannt, etwa der Kilometerstand, wird dies so in der Anzeige vermerkt. Im nächsten Schritt muss die Kaskoversicherung rasch und schriftlich über den Diebstahl informiert werden. Die Versicherung benötigt die Kopie der Anzeige sowie sämtliche Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere im Original. Am besten sendet man die Schadensmeldung mit den Unterlagen als Einschreiben mit Rückschein, um gegenüber der Versicherung einen Nachweis zu haben. Beim Diebstahl eines geleasten oder finanzierten Fahrzeugs muss man die Leasinggesellschaft beziehungsweise die Bank informieren.

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