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07.05.2016

Terroranschläge am Urlaubsziel

Juliane von Behren

Verbraucherzentrale Bayern, © VZ Bayern

Gespräch mit Reiseveranstalter suchen

Auch wenn die Rechtslage oft nicht eindeutig ist, zeigen sich Reiseveranstalter oder Fluggesellschaften zum Teil kulant, wenn es um Bedrohungen durch Terroranschläge geht. „Manche Veranstalter bieten von sich aus kostenlose Stornierungen oder Umbuchungen für jene Urlaubsgebiete an, die kürzlich Ziel eines Anschlags waren. Verpflichtet sind sie dazu allerdings nicht“, betont die Expertin. In jedem Fall lohne sich aber die Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner, um einvernehmlich zu einer Lösung zu gelangen. Häufig kämen die Reiseveranstalter ihren Kunden dann entgegen. „Kann man nicht kostenlos stornieren oder umbuchen, bleiben Reisenden meist nur zwei Möglichkeiten: Entweder sie zahlen die anfallenden Gebühren oder sie lassen es auf einen Streit vor Gericht ankommen. Das kann aber mit hohen Kosten verbunden sein, sollte man den Rechtsstreit verlieren.“

Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes berücksichtigen

Wer eine Reise plant, sollte sich grundsätzlich auf der Webseite des Auswärtigen Amtes über die derzeitige Sicherheitslage am Urlaubsziel erkundigen. Das Auswärtige Amt veröffentlicht für jedes Land der Welt Reise- und Sicherheitshinweise – und spricht gegebenenfalls Reisewarnungen für bestimmte Gebiete aus. „Jeder sollte sich vorher überlegen, welches Risiko er bereit ist einzugehen. Es gibt sicher Regionen, die gefährdeter sind als andere, und bei denen man sich überlegen sollte, ob man dort momentan hinreisen sollte. Das ist eine Entscheidung, die jeder selbst treffen muss“, so von Behren.

SW (29.04.2016)

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