Zahl der Verstöße beeinflusst Strafmaß
Selbst bei kleinen Delikten ist ein Fahrverbot möglich
Wegen eine Handyverstoßes am Steuer erhielt ein Autofahrer einen Bußgeldbescheid über 200 Euro und einen Monat Fahrverbot. Dagegen erhob der Mann Einspruch, da die reguläre Strafe für ein solches Vergehen nur 100 Euro ohne Fahrverbot betragen würde. Die zuständige Behörde rechtfertigte sich damit, dass der Fahrer in den vorangegangen zwei Jahren mehrfach gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen habe. Unter den Voreintragungen gebe es zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen und einen weiteren Handyverstoß am Steuer. Daher sei das höhere Strafmaß gerechtfertigt. Der Autofahrer klagte gegen Bescheid, doch das Kammergericht Berlin (Az.: 3 Ws (B) 6/21) gab der Behörde nun Recht. Das höhere Bußgeld und das Fahrverbot seien angemessen und verhältnismäßig. Zwar seien die bisherigen Verstöße eher leichter Art, doch hätten die bislang verhängten Bußgelder offensichtlich keine Verhaltensänderung bewirkt. Daher sehe das Gericht die Verhängung des Fahrverbots sogar als erforderlich an.
Quelle: dpa
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