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04.03.2016

Zwangsheirat in Deutschland

Flucht in anonyme Schutzeinrichtungen

Minderjährige Mädchen werden nach ihrer Flucht aus der Familie in anonymen Krisen- und Schutzeinrichtungen betreut, die geheim und speziell gesichert sind. Acht solcher Zentren gibt es insgesamt in Deutschland. Für bereits volljährige Mädchen werden Krisenplätze zur Verfügung gestellt, wenn sie in einer akuten Notlage sind. Hier zeigt sich jedoch die Zusammenarbeit der einzelnen Bundesländer als schwierig, da diese Plätze zum Teil nur für junge Frauen aus dem eigenen Bundesland vorgesehen sind. „Nach einer gewissen Zeit muss hier auch die Kostenfrage mit den Jugendämtern geklärt werden. Das ist sehr kompliziert und bürokratisch“, weiß die Mitarbeiterin. Manche Mädchen können still und heimlich aus der Familie verschwinden – etwa, indem sie nach der Schule nicht nach Hause gehen oder einen Arztbesuch vorgeben, um dann stattdessen in die geschützte Einrichtung zu kommen. Andere müssen wir sogar von der Polizei aus der Familie holen lassen, wenn andere sichere Möglichkeiten nicht gegeben sind. „Nicht nur für die Familie, sondern auch für die Mädchen ist das eine schlimme Situation, weil sie das Gefühl haben, der Familie damit noch zusätzliche Schande zu bereiten“, weiß die Expertin. Manche Mädchen nähmen nach einer Weile wieder Kontakt zu ihrer Familie auf, andere kehrten nach ihrer Flucht nie wieder zu ihren Familien zurück. „Es gibt auch Fälle, in denen die Frauen sogar das Land verlassen müssen, weil es in Deutschland für sie zu gefährlich ist – weil die Familie nach ihr sucht.“

Mehr Hilfe nötig

Um vor allem den volljährigen jungen Frauen schneller und unbürokratischer helfen zu können, wünscht sich die Expertin bessere gesetzliche Rahmenbedingungen. „Man muss sich klarmachen, dass diese Frauen zwar nach dem Gesetz erwachsen, aber wenig selbständig sind. Sie wurden zu völliger Unselbstständigkeit erzogen und haben meist nur eine schlechte Schulbildung, was ihre beruflichen Möglichkeiten sehr eingeschränkt. Daher benötigen sie unbedingt Unterstützung.“ Der § 237 Strafgesetzbuch, der seit dem Jahr 2011 Zwangsehen verbietet, sei zwar sowohl für die Familien als auch für die Betroffenen ein wichtiges Signal – aber es müsse auch für genügend Hilfen gesorgt werden. „Ich würde mir wünschen, dass das Thema Zwangsehe außerdem gesamtgesellschaftlich im Kontext der Selbstbestimmung und Gleichstellung der Geschlechter mehr beachtet und auch in den Schulen besprochen wird. Kinder sollten ihre Rechte kennenlernen und Geschlechterrollen sollten hinterfragt werden“, so die Expertin.

SW (26.02.2016)

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