< Verkehrssicherheitsarbeit für Flüchtlinge und Zugewanderte
04.03.2016

Zwangsheirat in Deutschland

Selbstbestimmung steht gegen Solidarität mit der Familie

Entscheidet sich eine junge Frau gegen eine Zwangsehe, entscheidet sie sich gleichzeitig auch gegen ihre Familie. So schlimm der Gedanke an eine erzwungene Ehe für sie auch sein mag – die Frauen haben gleichzeitig das Gefühl, ihre Familie zu verraten und ihr Schande zuzufügen. „Die jungen Frauen sind hin- und hergerissen. Auf der einen Seite steht ein selbstbestimmtes Leben, auf der anderen Seite müssen sie alle Kontakte zur Familie abbrechen“, beschreibt die Mitarbeiterin die schwierige Situation der Betroffenen. Dennoch muss manchmal schnell eine Entscheidung getroffen werden. Denn bei manchen Familien sind die Hochzeitsplanungen schon weit vorangeschritten, bevor sie sich an die Beratungsstelle wenden. Und je weiter man mit den Vorbereitungen ist, desto größer ist der Gesichtsverlust der Familie, wenn das Mädchen vor der Hochzeit verschwindet. Andere Mädchen wiederum belauschen zunächst Gespräche der Eltern und bekommen ein ungutes Gefühl. „Gerade vor den Sommerferien bekommen wir viele Anrufe. Die Mädchen haben Angst, mit den Eltern ins Heimatland in den Urlaub zu fliegen, weil sie vermuten, dass sie dort verheiratet werden sollen. Hier muss dann sofort gehandelt werden.“

Das Krisentelefon bietet Hilfe – anonym und kostenfrei

© nmann77, fotolia

Unterstützung für Volljährige schwierig

Grundsätzlich müsse man dann bei der Vorgehensweise zwischen minderjährigen und volljährigen Mädchen und Frauen unterscheiden. „Wenn uns ein minderjähriges Mädchen bittet, ihr zu helfen, einer Zwangsheirat zu entgehen, dann schalten wir umgehend das Jugendamt ein. Da es sich in solch einem Fall um akute Kindeswohlgefährdung handelt, wird dort auch schnell reagiert und das Mädchen in Obhut genommen“, erklärt die Betreuerin. Schwieriger gestaltet sich die Situation bei jungen Frauen, die bereits über 18 sind – diese melden sich am häufigsten bei der Beratungsstelle. Da sie volljährig sind, greift der Umstand der Kindeswohlgefährdung nicht. Das Jugendamt verweist sie dann oft an Frauenhäuser oder das Jobcenter. „Das Problem ist, dass diese Behörden keine pädagogische Begleitung anbieten. Diese ist aber dringend notwendig, da die jungen Frauen oftmals Gewalterfahrungen über einen langen Zeitraum gemacht haben und intensive Unterstützung benötigen“, erklärt die Expertin.

Weitere Kurznachrichten

03.06.2024

BKA federführend bei internationaler Aktion[mehr erfahren]

22.05.2024

Bereit für den EM-Fußballsommer Zehn Spielorte, 51...[mehr erfahren]

22.05.2024

Aufmerksamer Bankmitarbeiter verhindert hohen Schaden[mehr erfahren]

08.05.2024

Was ist im Straßenverkehr erlaubt?[mehr erfahren]

08.05.2024

Neuer Polizeivertrag zwischen Deutschland und der Schweiz[mehr erfahren]

22.04.2024

Verkehrsverstöße in der Schweiz werden in Deutschland vollstreckt[mehr erfahren]

22.04.2024

Wohlbefinden und Lesekompetenz von Kindern gefährdet[mehr erfahren]

10.04.2024

Heuschnupfen hat Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit[mehr erfahren]

19.03.2024

Gefahren durch Fake-Shops und Cyberkriminelle[mehr erfahren]

19.03.2024

Kälteeinbrüche auch im April möglich[mehr erfahren]

Archiv

In unserem Archiv finden Sie > ältere Kurzmitteilungen.