Cybercrime – intensiv
„Die Leute sollen nicht einfach die Augen zumachen“
Altöl, Schrottkühlschränke und -autos gehören nicht in den Wald
Im Wald abgestelltes Autowrack
© Thomas Reimer, fotolia
Polizeidirektor Olaf Schremm, LKA 23, Dezernat Umwelt- und Verbraucherschutzdelikte, Berlin berichtet über seine Arbeit gegen die Müllsünder.
Was sind denn die typischen „Alltagsvergehen“, mit denen Sie zu tun haben und wo liegen dabei die Gefahren für die Umwelt?
Man muss da erst einmal klar unterscheiden zwischen Ordnungswidrigkeiten wie beispielsweise dem Wegwerfen einer Zigarettenkippe oder dem „Wild-Urinieren“ und wirklichen Straftaten wie zum Beispiel dem Abstellen eines alten Schrottautos in einer Seitenstraße. Für Ordnungswidrigkeiten ist nämlich generell das Ordnungsamt zuständig. Die Polizei hingegen übernimmt die Verfolgung von Straftaten. Und hier gehört unter anderem eben das Abstellen von alten Autos dazu. Das ist sehr beliebt. Auch ganz weit oben auf der Skala ist das illegale Entsorgen von Elektrogeräten, wie zum Beispiel Kühlschränken. Die werden dann gerne einfach mal im Wald abgestellt. Auch das Entsorgen von Altölkanistern an irgendeiner Ecke kommt recht häufig vor. Bei all diesen Beispielen handelt es sich um so genannte „gefährliche Abfälle“, da dort Stoffe wie Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) oder Schmierstoffe austreten können, die für die Umwelt schädlich sind. Werden diese nicht ordnungsgemäß entsorgt, handelt es sich um eine Straftat, die in der Regel von der Staatsanwaltschaft mit einem Strafbefehl geahndet wird. Und der liegt bei derartigen Vergehen normalerweise bei mehreren Tausend Euro. Im industriellen Bereich gibt es dann noch das gesetzwidrige Betreiben von Anlagen – also von wilden Schrottdeponien oder Lagerstätten von Abfall. Das zählt auch zu den klassischen Dingen. Dafür gibt es in der Regel ganz erhebliche Geldbußen, da die Gefahr für die Umwelt natürlich enorm ist.
Wie schwer sind denn die verursachten Schäden?
Das ist schwer zu sagen, weil es sehr unterschiedlich ist. Nehmen Sie beispielsweise versickerndes Heizöl im Vorgarten, wenn beim Befüllen des Öltankes eines Einfamilienhauses der Schlauch abfällt und dabei mehrere hundert Liter Heizöl in den Vorgarten fließen – das sind schon Kosten von einigen Tausend Euro, um das Erdreich abzutragen. Auf der anderen Seite verursacht ein abgestelltes Fahrzeug, das man loswerden möchte, nicht direkt messbaren Schaden, wenn dort nicht gerade etwas ausläuft. Da ist aber dann die so genannte „abstrakte Gefährdung“ gegeben, das heißt, es könnte etwas auslaufen. Und das allein begründet schon den Straftatenverdacht, ohne dass überhaupt ein Schaden eingetreten ist.
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