Cybercrime – intensiv
Fördermittel für energieeffiziente Gebäude
Künftig reicht ein Antrag für Bundesförderung
Zum 1. Juli 2021 startet bei der KfW die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“. Dann können Interessierte eine Kreditförderung für BEG-Einzelmaßnahmen sowie eine Kredit- oder Zuschussförderung für Vollsanierungen und effiziente Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden bei der KfW beantragen. Die BEG gilt für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime. Außerdem betrifft sie alle Nichtwohngebäude, z. B. Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser. Bereits seit Januar 2021 können Zuschüsse für BEG-Einzelmaßnahmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.
Mit der BEG wird die energetische Gebäudeförderung in Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 vollständig neu aufgestellt und weiterentwickelt. Mit ihr sollen künftig noch stärkere Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien und damit ein entscheidender Beitrag zur Erreichung der Energie- und Klimaziele 2030 im Gebäudesektor gesetzt werden. Die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien wird mit der BEG erstmals unter einem Dach zusammengeführt. Bei Neubauten und Komplettsanierungen wird der Einsatz erneuerbarer Energien noch stärker prämiert. Gleichzeitig wird es neue Förderangebote für besonders ambitionierte Sanierungen und Neubauten geben. Für Bürgerinnen und Bürger bietet die BEG künftig außerdem mehr Flexibilität: Es werden sowohl Zuschuss- als auch als Kreditförderungen angeboten. Zugleich reduziert sich der bürokratische Aufwand: Mit der BEG ersetzt ein einziges Förderprogramm vier bestehende Förderprogramme. In Zukunft reicht daher ein Antrag aus, um sämtliche Förderangebote nutzen zu können.
SB (11.03.2021)
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