Cybercrime – intensiv
Illegale Schenkkreise
Sobald sich keine neuen Mitglieder mehr finden lassen, bricht das System zusammen
© rudall30/stock.adobe.com
Opfer machen sich strafbar
Laut deutschem Recht (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Paragraph 16 „Strafbare Werbung“) sind Schenkkreise sittenwidrig und illegal. Besonders tückisch an der Betrugsmasche ist die Tatsache, dass sich die eigentlichen Opfer unwissentlich selbst strafbar machen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) haben ehemalige Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Schenkkreisen immerhin einen Anspruch auf Rückzahlung. In vielen Fällen ist es jedoch schwierig, die schuldige Person ausfindig zu machen und den Betrug eindeutig zu beweisen.
Kein Geld an Unbekannte überweisen
Um nicht selbst Opfer des Betrugs zu werden, sollte man keinen spirituell-esoterischen Gruppen in den sozialen Medien beitreten bzw. keine Treffen aufsuchen, die den Anschein eines Schenkkreises erwecken. Suspekte E-Mails und andere Nachrichten sollten gelöscht werden. Auf keinen Fall ratsam ist es, Geld an fremde Personen zu überweisen, deren eindeutige Identität, Adresse und Absichten man nicht genau kennt. Weitere Tipps und Unterstützung findet man auf einem Präventionsflyer der Polizei Berlin. Fühlt man sich von Menschen in seinem Umfeld stark unter Druck gesetzt, sollte man in Erwägung ziehen, die Polizei einzuschalten. Auch die 16 Verbraucherzentralen der Länder bieten in diesem Fall Beratung und Hilfe an.
KF (Stand 28.10.2022)
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