Cybercrime – intensiv
Mehr Sicherheit für Fahrzeuge
Erforderliche Sicherheitssysteme
Nach den neuen Vorschriften müssen alle Kraftfahrzeuge – einschließlich Lastkraftwagen, Busse, Lieferwagen und sportliche Geländewagen – mit den neuen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet sein. Für Personenkraftwagen und Lieferwagen werden darüber hinaus zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sein. Für alle Fahrzeuge vorgeschrieben sind:
- Notbremslichter,
- ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent,
- eine Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre,
- eine Fahrer-Müdigkeitserkennung sowie ein -Aufmerksamkeitswarnsystem,
- eine fortgeschrittene Ablenkungserkennung,
- Systeme für die Erkennung beim Rückwärtsfahren,
- ein Unfalldatenspeicher sowie eine
- präzise Reifendrucküberwachung.
Nur für Pkw und Lkw zusätzlich vorgeschrieben sind:
- Notbremsassistenzsysteme,
- Spurhalteassistenzsysteme sowie
- erweiterte Kopfaufprallschutzbereiche, mit denen bei einem Aufprall potenzielle Verletzungen von ungeschützten Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern und Radfahrern gemindert werden können.
Nur für Lkw und Busse zusätzlich vorgeschrieben sind:
- Abbiege-Assistenten und Sensorsysteme, die sich in unmittelbarer Nähe des Fahrzeugs aufhaltende Fußgänger und Radfahrer entdecken
„Europa in Bewegung“
Die neue EU-Verordnung ist Teil des dritten Mobilitätspakets „Europa in Bewegung“, das die Kommission im Mai 2018 auf den Weg gebracht hat. Damit sollen alle Europäer von einem sichereren Verkehrssystem, umweltfreundlicheren Fahrzeugen und fortschrittlichen technologischen Lösungen profitieren, während gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft gefördert wird. Durch die Gesetzesänderung und Einführung der neuen Assistenzsysteme soll demnach nicht nur die Zahl der im Straßenverkehr getöteten Autofahrer, Fußgänger und Radfahrer deutlich reduziert werden. Indem eine Grundausstattung an Hightech-Fahrhilfen in jeden neuen Pkw einzieht, ebnet die EU außerdem den Weg zum autonomen Fahren.
KF (06.01.2020)
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