Cybercrime – intensiv


Online-Datenbank für Opfer von Straftaten

Opfer von Gewalttaten können sich bei Beratungsstellen Unterstützung holen

© Africa Studio/stock.adobe.com

Warum Beratung?

In den Opferberatungsstellen arbeiten geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei der Verarbeitung einer Straftat unterstützen können, zum Beispiel durch Gespräche über das Geschehene, aber auch mit hilfreichen Informationen: Was passiert, wenn ich Anzeige bei der Polizei erstatte? Wie läuft ein Strafverfahren ab? Welche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung oder Entschädigung habe ich? sind Fragen, die bei den Beratungsstellen geklärt werden können. Häufig können die Mitarbeiter auch beim Ausfüllen von Anträgen oder bei der Suche nach einem Anwalt behilflich sein. Manche Beratungsstellen bieten auch die so genannte Psychosoziale Prozessbegleitung an, die Opfern von schweren Straftaten kostenfrei zusteht. Im Rahmen dieser Tätigkeit werden die Klienten zum Beispiel auf die strafrechtlichen Verfahren vorbereitet, zu Vernehmungen begleitet oder bei dadurch entstehenden Belastungen unterstützt. Über ODABS lassen sich auch psychosoziale Prozessbegleiter in der Nähe finden.

Finanzielle Hilfen

Die Webseite bietet neben der Suche nach Beratungsstellen auch ausführliche Informationen rund um das Opferentschädigungsgesetz (OEG), nach dem Opfern von schweren Gewalttaten und eventuell deren Angehörigen staatliche Entschädigungsleistungen zustehen. Sie gibt zudem einen Überblick über weitere finanzielle Hilfen, etwa zum „Fonds sexueller Missbrauch“ und zu „Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe oder für Opfer terroristischer Straftaten“. Ebenfalls werden die wichtigsten Akteure rund um Opferschutz und Opferhilfe in Deutschland vorgestellt, zum Beispiel die Opferschutz-Plattform Hilfe-Info des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, der „Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ (UBSKM), das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, der „Arbeitskreis der Opferhilfen“ (ado) oder der „Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt“ (VBRG e. V.).

SBa (Stand: 27.11.2020)

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