< „Das habe ich nicht bestellt!“

Ausnahmesituation Fahrradunfall

Gerade im Sommer nutzen viele Menschen das Fahrrad, um in die Stadt oder zur Arbeit zu fahren. Leider passieren dabei immer wieder schwere Unfälle. In so einer Situation gilt: Die Unfallstelle absichern und Erste Hilfe leisten, falls es Verletzte gibt. Was man noch beachten sollte, erklärt Polizeihauptkommissar Christoph Becker. Er ist Verkehrssicherheitsberater bei der Polizei Münster.

Was Radfahrer nach einem Unfall beachten müssen


Zunächst müssen immer die Verletzten versorgt werden

© Kzenon/adobe.stock.com

 

Gerade im Sommer nutzen viele Menschen das Fahrrad, um in die Stadt oder zur Arbeit zu fahren. Leider passieren dabei immer wieder schwere Unfälle. In so einer Situation gilt: Die Unfallstelle absichern und Erste Hilfe leisten, falls es Verletzte gibt. Was man noch beachten sollte, erklärt Polizeihauptkommissar Christoph Becker. Er ist Verkehrssicherheitsberater bei der Polizei Münster.

Radfahrer leben gefährlich

Manchmal passiert es von einer Sekunde auf die andere: Beim Abbiegen nicht richtig über die Schulter geschaut, schon hat ein Pkw-Fahrer den auf dem Radweg nahenden Fahrradfahrer übersehen und nimmt ihm die Vorfahrt. Es kommt zum Sturz. Gibt es nach dem Unfall Verletzte, muss diesen zunächst geholfen werden. Bei schweren Verletzungen ruft man am besten umgehend den Notarzt. „Wenn bis auf ein paar kleine Schürfwunden weiter nichts passiert ist und die Beteiligten sich über die Schuldfrage einig sind, genügt es, wenn die Unfallbeteiligten ihre Personalien, Telefonnummern und Versicherungsdaten austauschen“, rät Christoph Becker. Egal ob Alleinunfall oder mit anderen Beteiligten: Selbst bei kleineren Verletzungen empfiehlt sich vorsorglich der Besuch beim Arzt. Manchmal können auch erst Tage später Beschwerden auftreten, die abgeklärt werden müssen.

Wer trägt die Schuld?

Gibt es nach einem Fahrradunfall Streit über die Unfallschuld, sollte die Polizei verständigt werden. „Die befragt alle Unfallbeteiligten und Zeugen und erstellt eine Skizze vom Unfallort. Hat einer der Beteiligten die Verkehrsregeln missachtet, stellt die Polizei eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat fest, die mit einem Verwarnungsgeld oder einer Anzeige geahndet werden kann“, erklärt Becker. Hat man den Unfall selber verursacht, kann der Unfallgegner unter Umständen Ansprüche erheben. Daher sollte jeder Fahrradfahrer zumindest eine private Haftpflichtversicherung haben, rät der Verkehrspolizist. Am besten fotografiert man mit seinem Smartphone die Unfallschäden und die Beschilderung am Unfallort. So erhält die Versicherung alle notwendigen Unterlagen. Herrscht Uneinigkeit über die Schuldfrage, ist es besser, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Ist die Schuldfrage geklärt, sollte man möglichst bald die gegnerische Versicherung kontaktieren, falls man Schadens- oder Schmerzensgeldansprüche geltend machen will. Für eine mögliche Besichtigung des Schadens sollte man das Fahrrad nach dem Unfall einige Zeit aufbewahren.

Polizeihauptkommissar Christoph Becker

Verkehrssicherheitsberater bei der Polizei Münster, © Polizei Münster

Wer Alkohol getrunken hat, dem droht Strafe

Alkohol ist eine der Hauptursachen für Fahrradunfälle. Die absolute Fahruntüchtigkeit liegt für Radfahrer bei 1,6 Promille. Nach einem Unfall können – je nach Schwere und Hergang – aber schon ab 0,3 Promille ein Fahrerlaubnisentzug, drei Punkte im Fahreignungsregister und eine Geld- oder anderweitige Strafe verhängt werden. Stellt die Polizei fest, dass ein Fahrradfahrer bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss stand, kann das zum Nachteil werden, selbst wenn man diesen nicht verschuldet hat. „Gibt der Pkw-Fahrer zu, die Schuld an dem Unfall zu tragen, äußert aber die Vermutung, dass der Radfahrer wegen Alkoholkonsums eine Mitschuld haben könnte, kann auch der Radfahrer belangt werden“, sagt Christoph Becker.

Seite: 12weiter >>

Kurztipps

5 Tipps für...
...den Schutz vor falschen Handwerkern

So schützen Sie sich vor falschen Handwerkern:

5 Tipps für...
...das Erstellen von Vollmachten

So sollten Sie sich in Bezug auf Vorsorge- oder Bankvollmachten...

5 Tipps für...
...den sicheren Campingurlaub

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie Ihren nächsten Urlaub mit dem...

5 Tipps für...
...die Immobiliensuche im Internet

Das sollten Sie beachten, um bei der Wohnungssuche im Internet...

5 Tipps für...
...den Schutz vor Abzocke und Betrug im Urlaub

So schützen Sie sich im Urlaub vor Trickbetrügern und anderen Ganoven.

5 Tipps für...
...den Schutz vor Telefonbetrügern

Darauf sollten Sie achten, um am Telefon nicht auf Betrüger...

5 Tipps für...
...sicheres Time Sharing

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie ein dauerhaftes...

5 Tipps für...
...die Karnevalszeit

Ob Karneval, Fasching oder Fastnacht – darauf sollten Sie achten.

5 Tipps für...
...den Weihnachtsmarktbesuch

So können Sie sich vor Taschendiebstahl schützen.

5 Tipps für...
...den sicheren Geschenkekauf

So verhindern Sie, dass der Einkauf nicht mit Frust endet.

5 Tipps für...
...den Schutz vor Autodieben

So können Sie das Risiko für einen Pkw-Diebstahl deutlich reduzieren.

5 Tipps für...
...den Schutz vor Fahrraddiebstahl

So erschweren Sie Fahrraddieben ihr Vorhaben.

5 Tipps für...
...den Schutz vor Taschendiebstahl

Taschendiebe sind flink und einfallsreich – und meist schon längst...

Weitere Infos zum Thema Diebstahl / Betrug

Fallen beim Geschenkekauf

Sicheres Online-Shopping, Umtauschrecht und Gutscheingültigkeit

Gegen Jahresende werden die Menschen zu Jägern und Sammlern: Etliche...[mehr erfahren]

Wie können sich Krankenhäuser schützen?

Im März 2018 erhob die Staatsanwaltschaft Trier Anklage gegen zwei...[mehr erfahren]

Nicht von günstigen Preisen locken lassen!

In Zeiten von niedrigen Zinsen interessieren sich viele Menschen...[mehr erfahren]

Fahrrad Rahmennummer

Vor Fahrraddiebstahl schützen und Täter anzeigen

Im Jahr 2023 wurden laut Polizeilicher Kriminalstatistik 264.062...[mehr erfahren]

Frachtdiebstahl aus Lastkraftwagen

Laptops, Baumaterial, Werkzeuge, Haushaltsgeräte, Möbel oder...[mehr erfahren]