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„Demokratie ist für alle da“

In Deutschland hat jeder das Recht zu demonstrieren. Doch dieses Recht bringt nicht selten Probleme mit sich – auch für die Polizei. Rüdiger Holecek, Pressesprecher der Gewerkschaft der Polizei (GdP), erklärt, worauf bei Demonstrationen zu achten ist.

Die Arbeit der Polizei bei Demonstrationen 

Demonstrationen sollten friedlich ablaufen

© Daniel Etzold, fotolia

 

In Deutschland hat jeder das Recht zu demonstrieren. Doch dieses Recht bringt nicht selten Probleme mit sich – auch für die Polizei. Rüdiger Holecek, Pressesprecher der Gewerkschaft der Polizei (GdP), erklärt, worauf bei Demonstrationen zu achten ist.

Herr Holecek, wer darf in Deutschland demonstrieren? 

Grundsätzlich darf jeder in Deutschland demonstrieren, dieses Recht ist in unserer Verfassung fest verankert. Jeder darf sich versammeln und seine Meinung kundtun, egal zu welchem Thema – so lange dies friedlich und ohne Waffen geschieht. Außerdem muss eine Demonstration bei den zuständigen Behörden angemeldet und von dort genehmigt werden. 

Welche Rolle übernimmt die Polizei bei Demonstrationen? 

Die Polizei hat in erster Linie die Aufgabe, jede angemeldete und genehmigte Demonstration zu schützen und dafür zu sorgen, dass sie ungestört ablaufen kann. Das gilt für alle Demonstrationen, ganz gleich von wem und zu welchem Thema demonstriert wird – so beispielsweise auch für genehmigte Demos von Rechtsextremen. Denn auch für sie gilt natürlich das deutsche Grundgesetz, auch wenn die Polizei mit der vertretenen politischen Meinung nicht übereinstimmt. 

Für die Polizei also keine einfache Situation? 

Ganz und gar nicht. Für die Polizei ist dies äußerst unangenehm und prekär. Und häufig skandierte Sprüche wie „Deutsche Polizisten schützen die Faschisten“ sind einfach dummes Zeug. Die Polizisten machen nur ihren Job, denn sie sind an Recht und Gesetz gebunden und unserer Verfassung verpflichtet. Man muss sich einfach eines klarmachen: Das Demonstrationsrecht ist im Prinzip ein Minderheitenrecht. Das bedeutet, dass Mehrheiten nicht in der Lage sein dürfen, eine Demonstration von Minderheiten zu unterbinden – das ist ein ganz wichtiger Grundsatz unserer demokratischen Verfassung. Dies gilt aber eben auch für Minderheiten, die eigentlich niemand will und mag, wie etwa Rechtsextreme. Aber genau das ist der Punkt: Demokratische Grundrechte, wie das Recht zu demonstrieren, müssen für alle gelten – und nicht nur, wenn die vertretene politische Meinung allen gefällt. Eine Demokratie ist eben für alle da. Auch für die Dummköpfe. 

Rüdiger Holecek 

Pressesprecher der Gewerkschaft der Polizei, © GdP 

Muss die Polizei denn alles akzeptieren? Wogegen kann sie vorgehen? 

Die Polizei hat gewisse Möglichkeiten, den Marschweg zu lenken, zum Beispiel nicht über historisch heikle Orte. Gleichzeitig darf der Demonstrationszug aber auch nicht nur durch Hinterhöfe führen – das ist jedes Mal eine Gratwanderung. Die Polizei darf und muss immer dann eingreifen, wenn geltendes Recht verletzt wird. Jegliche Bewaffnung von Demonstrierenden ist verboten, wie natürlich auch sämtliche Gewalttätigkeiten. Auch wenn der vorgeschriebene Demonstrationszug verlassen wird oder von einer „zivilen Versammlung“ abgewichen wird, muss die Polizei handeln. Es darf zum Beispiel nicht im Gleichschritt marschiert werden. Außerdem gilt ein striktes Vermummungs- und Uniformverbot. Das hat in der Vergangenheit sogar einmal dazu geführt, dass ein Einsatzleiter die weißen Schnürsenkel einer rechten Gruppierung als Verstoß gegen das Uniformverbot gewertet hat. Daraufhin mussten dann alle Demonstranten ihre Schuhe ausziehen – und der „nationale Widerstand“ ist auf löchrigen Socken durch Berlin gelaufen.

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