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Schlagkräftig gegen die organisierte Kriminalität

Spektakuläre Fälle in der jüngsten Vergangenheit zeigen, dass die sogenannte „Clankriminalität“ in Deutschland größer und gefährlicher ist als bislang angenommen. Das Justizministerium in Nordrhein-Westfalen hat unter anderem deshalb im September 2020 die bundesweit erste operativ tätige Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten (ZeOS) eingerichtet. Diese bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf angesiedelte Ermittlungsgruppe soll besonders umfangreiche und komplexe Verfahren der Organisierten Kriminalität (OK) – darunter häufig „Clankriminalität“ – zum erfolgreichen Abschluss führen und die neuen Möglichkeiten der Vermögensabschöpfung noch effektiver nutzen.

„Clankriminalität“ gefährlicher als bislang bekannt

Wie groß das Problem „Clankriminalität“ inzwischen ist, wird deutlich, wenn man sich das Lagebild „Clankriminalität in Nordrhein-Westfalen 2019“ anschaut. Die vom Landeskriminalamt erstellte Analyse verzeichnet 111 aktive Clans und rund 3.800 Tatverdächtige, die mehr als 6.100 Straftaten in Nordrhein-Westfalen begangen haben. NRW-Innenminister Herbert Reul, der das Lagebild im September 2020 vorstellte, kommt zu der Einschätzung: „Wir haben es hier mit Kriminellen und Schwerkriminellen zu tun. Es geht unter anderem um Raub, Betrug und Organisierte Kriminalität. Das zeigt: Ein Teil der Clans spielt in der gleichen Liga wie die Mafia.“ Das wird belegt, wenn man sich die Art der Straftaten durch Mitglieder krimineller Clans anschaut: So fallen rund 32 Prozent aller begangenen Straftaten in die Kategorie „Rohheitsdelikte“. Das sind Körperverletzungen, Bedrohungen, Nötigungen bis hin zu versuchten Tötungsdelikten. Etwa 15 Prozent aller begangenen Straftaten sind Betrugsdelikte, 14 Prozent der Straftaten sind Verkehrsstraftaten, wie etwa Fahren ohne Führerschein, Unfallflucht oder die Gefährdung des Straßenverkehrs durch illegale Rennen. „Wir sehen daran, wie breit die kriminellen Teile der Clanfamilien aufgestellt sind und wie sehr sie hier in den vergangenen Jahrzehnten Fuß gefasst haben“, sagte Reul. Insgesamt haben das Landeskriminalamt und die Kreispolizeibehörden in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2019 73 Ermittlungsverfahren in diesem Bereich geführt. In 15 dieser Verfahren spielten türkisch-arabischstämmige Clanfamilien die zentrale Rolle, also bei rund 20 Prozent. In elf dieser Verfahren drehte es sich um Rauschgift.

Die Spur des Geldes

Doch Delikte wie Körperverletzung oder Verkehrsstraftaten, die man eher Kleinkriminellen zuordnen würde, dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die kriminellen Clans oft wie komplexe, schwer zu durchschauende Wirtschaftsunternehmen aufgestellt sind. „Wie bei einem Unternehmen geht es bei den Clans um die Erzielung von Profit“, berichtet Julius Sterzel. „Hier sind diese kriminellen Strukturen natürlich besonders verwundbar, wenn es uns gelingt, illegale Vermögen, die durch Straftaten erzielt wurden, abzuschöpfen.“ Die Devise „Follow the money“ ist ein wichtiger Ermittlungsansatz. Wenn die Geldflüsse untersucht, Bankkonten überprüft und Einnahmequellen gefunden werden, kann im Idealfall nachvollzogen werden, wie das Vermögen aufgebaut und ob es etwa durch kriminelle Aktivitäten entstanden ist. Wie etwa im Fall der Leverkusener Clanfamilie, die Sozialhilfe erhielt und sich die Miete für die Villa vom Sozialamt erstatten ließ. Das Haus gehört einem Sohn des Clanchefs, der mit der Miete seine Kredite tilgte. Der klassische Ermittlungsansatz ist, sich zunächst die Straftat als Quelle für illegales Vermögen anzuschauen. Man kann diesen Ermittlungsansatz auch umdrehen und bei Vorliegen eines Anfangsverdachtes bestehendes Vermögen daraufhin untersuchen, woher es stammt und ob sich Anhaltspunkte für Geldwäsche ergeben. Daraus kann man gegebenenfalls Rückschlüsse auf das eigentliche Delikt ziehen. „Die Zusammenarbeit mit Banken funktioniert dabei inzwischen sehr gut“, erzählt Staatsanwalt Sterzel. Nur noch selten würde das Stichwort „Bankgeheimnis“ fallen, um Auskünfte über Bankkonten zu verweigern. „Denn das privatrechtliche Bankgeheimnis gilt bei Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft nicht.“

ZeOS wird weiter wachsen

Die Ermittlungen, insbesondere hinsichtlich der kriminellen Strukturen und Geldflüsse sind häufig sehr aufwändig und man braucht dafür Fachleute mit Finanz- oder Wirtschaftsexpertise. „Zurzeit sind wir gut aufgestellt und für das erste Jahr haben wir eine wirklich gute Bilanz“, beschreibt Staatsanwalt Julius Sterzel die Situation. „Natürlich analysieren wir ständig unsere Arbeit und schauen, wo wir besser werden oder was wir anders machen können.“ Bislang können alle Verfahren, die an die ZeOS herangetragen werden, auch bearbeitet werden. „Aber wir merken, dass unsere Eingangszahlen steigen und immer mehr Verfahren von externen Stellen an uns herangetragen werden. Auch die Ermittlungen werden mitunter komplexer und umfangreicher, sodass weitere Ressourcen aufgebaut werden müssen, wenn wir nicht zurückfallen wollen.“ Die ZeOS wird deshalb weiter wachsen – bis zum Jahresende auf 17 Ermittler. TE (27.08.2021)

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