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Ein anzügliches Plakat kann ausreichen

„Du siehst heute wieder mal besonders attraktiv aus!“ – Was ein nettes Kompliment sein kann, ist im beruflichen Kontext häufig unangenehm. So haben laut einer repräsentativen Untersuchung des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend rund 25 Prozent aller befragten Frauen seit dem 16. Lebensjahr mindestens einmal eine Situation sexueller Belästigung im Arbeits-, Schul- oder Ausbildungsumfeld erlebt.

Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?

Vor allem Frauen werden Opfer von Belästigung im Job

© Dan Race, fotolia

 

„Du siehst heute wieder mal besonders attraktiv aus!“ – Was ein nettes Kompliment sein kann, ist im beruflichen Kontext häufig unangenehm. So haben laut einer repräsentativen Untersuchung des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend rund 25 Prozent aller befragten Frauen seit dem 16. Lebensjahr mindestens einmal eine Situation sexueller Belästigung im Arbeits-, Schul- oder Ausbildungsumfeld erlebt. Doch auch Männer sind von sexueller Belästigung im Job betroffen, auch wenn dies weitaus seltener vorkommt. Anita Eckhardt, Referentin der Geschäftsführung des Bundesverbands Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff), erklärt, wo sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz beginnt und wie sich Betroffene dagegen wehren können.

Sexuelle Belästigung hat viele Gesichter

Die Polizeikommissariate „Kriminalprävention und Opferschutz“ beschäftigen sich präventiv mit Formen sexueller Gewalt, etwa in Form von Selbstbehauptungskursen.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG, § 3 Abs. 4) definiert, was unter sexueller Belästigung zu verstehen ist. Sie äußert sich nicht nur in Worten: Auch ein anzügliches Plakat im Büro kann als Form der Belästigung gelten, wenn sich jemand dadurch gestört fühlt“, klärt Anita Eckhardt auf. Darüber hinaus findet Belästigung oft auf verbaler Ebene statt, zum Beispiel durch Kommentare zum Aussehen der Person oder durch Bemerkungen mit sexuellem Inhalt. „Aber es kommt natürlich auch zu körperlichen Formen wie ungewollten sexuell bestimmten Berührungen oder zu strafrechtlich relevanten Taten wie beispielweise zu einer Nötigung oder Vergewaltigung“, so die Expertin. Die Folgen für die Opfer können vielfältig sein. Viele Betroffene leiden unter psychischen Problemen oder körperlichen Symptomen wie Bauchschmerzen oder Übelkeit. Aus Arbeitgebersicht besteht zudem das Problem, dass die betroffenen Personen nicht mehr so leistungsstark wie zuvor sind. Häufig kommt es zu einer Vermeidungshaltung bei der Arbeit und einem höheren Krankenstand. „Es kann sogar so weit gehen, dass eine Frau ihren Job kündigt oder sich versetzen lässt, auch wenn sie das eigentlich nicht möchte“, führt Eckhardt weiter aus.

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