Zivilcourage aus rechtlicher Sicht
Festnahmerecht von jedermann und Notwehr
In manchen Situationen kann es hilfreich sein, auf eher ungewöhnliche Weise einzuschreiten. In welchem Rahmen man dies tun kann, regelt etwa der Paragraph 127, Absatz 1 der Strafprozessordnung (StPO), der das sogenannte „Festnahmerecht durch jedermann“ beschreibt. „Nach diesem Gesetz ist jeder, der einen Täter auf frischer Tat ertappt, dazu befugt, diesen so lange festzuhalten, bis die Polizei eintrifft“, erklärt Claudia Sobotta. „Habe ich einen Ladendieb erwischt oder eine Sachbeschädigung gesehen, habe ich das Recht, den Täter festzuhalten und dabei auch einfache Gewalt anzuwenden, falls sich der Täter wehrt.“ Wichtig sei aber, dabei auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu achten und keine unnötige Gewalt anzuwenden. „Man darf den Dieb auch nicht nach Beute durchsuchen. Das ist die Aufgabe der Polizei“, betont Sobotta. Wird eine Situation doch mal brenzlig, weil man selbst oder jemand anderes körperlich angegriffen wird, dann darf man sich und andere verteidigen ohne dafür belangt zu werden. Das nennt man Notwehr und ist in Paragraph 32 StGB festgelegt. Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. Das heißt: Wenn ich akut tätlich angegriffen werde, also beispielsweise ein Täter mir ins Gesicht schlägt, dann darf ich diesen Angriff mit den mir möglichen Mitteln abwehren, um die Gefahr von mir abzuwenden. „Liegt der Täter schon am Boden, darf man natürlich keine weitere Gewalt anwenden, die unnötig ist“, ergänzt Sobotta. In vielen Fällen lasse sich durch genügend Distanz zum Täter und durch das Einbeziehen weiterer Menschen aber eine Eskalation vermeiden, so Sobotta. Wer sich unsicher fühlt, sollte sich sechs Regeln der Aktion „Tu was“ von der Kriminalprävention der Länder und des Bundes einprägen. „Rufen Sie die Polizei und helfen Sie dem Opfer, sobald die Situation es zulässt. Haben Sie die Tat beobachtet, machen Sie bei der Polizei unbedingt eine Zeugenaussage! Manchmal kann jedes noch so kleine Detail dabei helfen, einen Täter zu fassen“, betont Claudia Sobotta.
AL (Stand: 30.04.2021)
Weitere Artikel zum Thema Einbruchschutz
Beleuchtung im gewerblichen Bereich
Einbrüche in Gewerbeimmobilien finden meist nachts und am Wochenende...[mehr erfahren]
„Jede Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied!“
Besonders für Unternehmen und Geschäfte kommt es auf eine gute...[mehr erfahren]
Teil 2: Die häufigsten Fragen zu Türen, Fenstern und Alarmanlagen
Statistiken zum Thema Einbruchschutz zeigen: Rund 40 Prozent der...[mehr erfahren]
Jedes Jahr ereignen sich in Deutschland rund 200.000 Brände
Ein Brand breitet sich blitzschnell in der Wohnung aus: Greift die...[mehr erfahren]
Schon einfache Maßnahmen erhöhen die Sicherheit
„Wer wirklich bei mir einbrechen will, der schafft das auch!“ – diese...[mehr erfahren]
Polizei unterstützt Senioren mit außergewöhnlichen Präventionsmethoden
Senioren sind von bestimmten Straftaten wie Raub- oder...[mehr erfahren]
Alarmanlagen schützen vor Einbruch und Überfall
Neben der mechanischen Sicherung eines Gebäudes spielt auch der...[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Präventionsvideos
"Ein Bild sagt mehr als tausend Worte". Und gerade mit bewegten Bildern werden wir alle viel leichter erreicht als mit nüchternen Informationsmaterialien, die nur den Verstand ansprechen. Hier finden Sie die Präventionsvideos.
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel zum Thema Einbruchschutz
Polizeiliche Kriminalstatistik 2023
Im Jahr 2023 ist die Zahl der Wohnungseinbruchdiebstähle bundesweit...[mehr erfahren]
Alarmanlagen; Sicherungen für Türen und Fenster
Durch eine gute mechanische Sicherung von Fenstern und Türen...[mehr erfahren]
Teil 1: Die häufigsten Fragen zu Einbrechern, deren Vorgehensweisen und Ihrem Versicherungsschutz
Seit dem Jahr 2016 geht die Zahl der Einbrüche stetig zurück – so...[mehr erfahren]
Das richtige Verhalten bei einem Einbruch
Eine unangenehme Vorstellung: Man kommt nach Hause und bemerkt, dass...[mehr erfahren]