Diebstahl medizinischer Geräte
Sicherungstechnische Vorkehrungen
Zusätzlich zu den Verhaltenstipps, die Beschäftige befolgen sollten, weist das BKA darauf hin, dass die Betreiber von Gesundheitseinrichtungen mechanische Sicherungsmaßnahmen vornehmen sollten:
- Schaffen Sie gesicherte Depots oder Behandlungsräume, z. B. durch den Einbau einbruchhemmender Türen und Fenster bzw. eine Nachrüstung.
- Schaffen Sie Wertschutzschränke an, in denen Sie die Geräte außerhalb der Behandlungszeiten aufbewahren können.
- Trennen Sie Bereiche, in denen sich Dritte aufhalten, von Bereichen, zu denen Dritte nur unter Aufsicht Zugang haben durch von außen geschlossene Türen (z. B. Knauf auf der Außenseite).
- Versehen Sie Fenster und Glastüren mit einem Sichtschutz (z. B. Folien, Rollläden), damit Unbefugte keinen Einblick haben.
- Installieren Sie eine Einbruchmeldeanlage und nutzen Sie bewährte Überwachungshilfen (z. B. Kontakte an Türen oder Wertschutzschränken).
- Setzen Sie Videotechnik an den Haupteingängen bzw. -ausgängen, den Ausfahrten und in sensiblen Bereichen ein. Verzichten Sie auf Attrappen!
Zur Ausarbeitung eines individuellen Sicherungskonzepts können sich die Betreiber von gesundheitlichen Einrichtungen an die kriminalpolizeilichen Beratungsstellen wenden. Eine Liste aller Beratungsstellen in Deutschland findet sich in der Rubrik „Beratungsstellen“.
Kauft man medizinische Geräte nicht beim Hersteller sondern über Drittanbieter, sollte man diese anhand der Individualnummer über den Hersteller prüfen lassen. Häufig lässt sich nur auf diesem Weg herausfinden, ob es sich um Hehlerware handelt.
Diebstahl – und jetzt?
Trotz präventiver Maßnahmen besteht immer ein Restrisiko, dass die Täter erfolgreich sind. Wer zum Opfer von Medizintechnikdiebstahl geworden ist, sollte unverzüglich die Polizei informieren und Anzeige erstatten – auch wenn die Täter ertappt wurden und der Diebstahl verhindert werden konnte. In jedem Fall sollte der betreffende Bereich möglichst großräumig abgesperrt werden, um keine Spuren zu verwischen. Dabei gilt auch: nichts anfassen, aufkehren oder reinigen. Wird das Gebäude videoüberwacht, sollte man sowohl die Aufnahmen vom Tatortbereich als auch von den Ein- bzw. Ausgängen sowie der Ausfahrten speichern und der Polizei übergeben. Ist die Spurensicherung abgeschlossen und der Tatort freigegeben, ist es sinnvoll, den Diebstahl dem Hersteller zu melden, für den Fall, dass das Gerät wieder in Umlauf gebracht wird.
MW (27.04.2018)
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