Polizeiruf, aber wann?
Der Notruf: Was ist passiert? (Ereignis, Zahl der Verletzten, besondere Gefahren) Wo ist etwas passiert? Wer meldet das Geschehen? (Name, Standort, Telefonnummer) Nach der Meldung auf das Eintreffen der Polizei warten!
Zweifels-Fälle beim Notruf
Es gibt Fälle, in denen nicht direkt klar ist, ob man die Polizei rufen sollte oder nicht. Einige Beispiele, in denen man die Polizei unter der 110 anrufen sollte:
Man hatte einen Autounfall mit kleinem Blechschaden ohne Verletzte.
- Man ist Zeuge eines Unfalls auf der Autobahn, fährt aber weiter.
- Man sieht jemanden, der ganz offensichtlich nicht mehr fahrtüchtig ein Auto steuert.
- Man hört laute Schreie/Kinderweinen/Auseinandersetzungen bei den Nachbarn.
- Man registirert, dass der Briefkasten eines Nachbarn seit Wochen überquillt.
In diesen „Zweifelsfällen“ gilt es, zu differenzieren:
- Ein Obdachloser liegt reglos bei Kälte draußen, antwortet nicht: Die Polizei unter 110 anrufen oder/und direkt den Rettungsdienst unter der 112.
- Lärmbelästigung durch laute Musik der Nachbarn: Die Polizei erst dann rufen, wenn man das Problem nicht durch eigene Ansprache lösen kann.
- Ein Hund winselt und bellt in einem Gebäudekomplex, es ist nicht klar, wo genau: Das hängt von den Umständen ab. Wie lange bellt der Hund schon? Ist das vielleicht sogar üblich? Sofern es ungewöhnlich ist: Die Polizei rufen oder das Ordnungsamt.
Darf man auch anonym anrufen?
Erster Polizeihauptkommissar Frank Rentmeister: „Sofern man sich im Zeugenstand befindet und kein Zeugnisverweigerungsrecht hat, besteht grundsätzlich die Pflicht, die Wahrheit zu sagen und auch die Personalien mitzuteilen.“ Ein Zeugnisverweigerungsrecht haben Ehegatten und bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Geistliche und Journalisten. Wenn man seine Personalien nicht angibt, obwohl man dazu verpflichtet ist, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit (§ 111 OWiG) und kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. „Anonyme Anrufe werden trotzdem entgegengenommen“, sagt Rentmeister. Inwiefern daraufhin Maßnahmen getroffen werden, richte sich nach dem Einzelfall.
Weitere Infos zum Thema gewerbliche Gebäudesicherheit
Missbrauch von KI zur Audio- und Videomanipulation
Videokonferenzen und Telefonkonferenzen gehören zum Arbeitsalltag von...[mehr erfahren]
Das größte Manko sind Routineabläufe
Viele Unternehmen behandeln das Thema Einbruch- und Diebstahlschutz...[mehr erfahren]
„Jede Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied!“
Besonders für Unternehmen und Geschäfte kommt es auf eine gute...[mehr erfahren]
Mit Peter Werkmüller, Polizeiliche Beratungsstelle Düsseldorf
In diesem Video befasst sich Hauptkommissar Peter Werkmüller von...[mehr erfahren]
Verantwortung und Mut sind gefragt
Bricht in einem Unternehmen ein Feuer aus, gilt es, schnell zu...[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Präventionsvideos
"Ein Bild sagt mehr als tausend Worte". Und gerade mit bewegten Bildern werden wir alle viel leichter erreicht als mit nüchternen Informationsmaterialien, die nur den Verstand ansprechen. Hier finden Sie die Präventionsvideos.
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel für Einbruchschutz in Untenehmen
So schützt man sich am besten
Heinrich Hauner ist Kriminalhauptkommissar beim Präsidium München....[mehr erfahren]
Die Videoüberwachung von Betriebsgebäuden ist nur unter bestimmten Bedingungen sinnvoll – und erlaubt
Einbruchsgefahr, Diebstähle durch Supermarktkunden, Unterschlagungen...[mehr erfahren]
Diagnose: Hohe Einbruchsgefahr
Arztpraxen sind in Deutschland seit der Einführung der Praxisgebühr...[mehr erfahren]