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Doping im Spitzensport

Ermittlungen aufwendig

Doping-Netzwerke im Spitzensport aufzudecken, ist schwierig und aufwendig. Verdeckte Ermittlungen können aber dabei helfen, an die Beteiligten heranzukommen. Hat man genug Informationen gesammelt, kann es im Anschluss zu gezielten Durchsuchungen oder Festnahmen kommen. Die gesicherten Beweismittel wie genutzte Präparate, Handys und Rechner werden dann analysiert und ausgewertet. Reichen die Beweise aus, kann Anklage gegen die beteiligten Personen erhoben werden. Häufig kommt Doping im Hochleistungssport aber überhaupt nur dann ans Licht, wenn einer der Beteiligten von sich aus die Mauer des Schweigens durchbricht. „Man darf nicht vergessen: In diesen Kreisen haben alle viel zu verlieren. Es geht unter anderem auch um viel Geld. Es ist ein ganz geschlossener Kreis, in dem keiner den anderen anschwärzt“, weiß der Staatsanwalt.

Wer beim Doping auffliegt, hat viel zu verlieren

© 279photo

Beteiligten drohen unterschiedliche Strafen

Grundsätzlich machen sich alle strafbar, die am Doping beteiligt sind. Allerdings sind die Straftatbestände und auch die Strafrahmen unterschiedlich. Händler, Ärzte oder der Apotheker, die das Ganze gewerbsmäßig oder bandenmäßig betreiben, haben mit höheren Strafen zu rechnen als die Sportler. Nach dem Antidopinggesetz droht dem Leistungssportler im Falle des Selbst-Dopings etwa eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Der Arzt oder der Händler, der Doping durchführt oder bandenmäßig betreibt, hat mit Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und zehn Jahren zu rechnen. Einem Arzt kann außerdem ein Berufsverbot drohen.

Kronzeugenregelung auch für Sportler

Um gegen Doping-Netzwerke effizient vorgehen zu können, sind vor allem regelmäßige Dopingkontrollen notwendig. „Es wäre wünschenswert, Kontrollen unangekündigt und zeitnah, möglicherweise auch vor einem Wettkampf stattfinden zu lassen“, so Kai Gräber. „In meinen Augen ist die Nationale Anti-Doping-Agentur aber sehr engagiert. Wir stehen in einem engen Informationsaustausch und es wird versucht, Erkenntnisse, die wir aus unseren Ermittlungen gewinnen, in der Kontrollpraxis auch umzusetzen.“ Wichtig wäre es in seinen Augen, die so genannte Kronzeugenregelung, die rechtlich bereits für Händler und andere Beteiligte gilt, auf die Athleten auszuweiten. Im Rahmen dieser Regelung ist es möglich, durch eine Aussage Strafmilderung oder sogar Straffreiheit zu erreichen. „Wir sind auf Hinweise aus der Szene angewiesen. Es ist jedoch ein Stück weit ungerecht, dass sich die Hintermänner durch ihre Aussage Straffreiheit verdienen können, während der einzelne Sportler mit einer Strafe rechnen muss. Wird die Kronzeugenregelung auf Sportler erweitert, könnte das ein weiterer Anreiz sein, Dopingfälle zu melden.“ SBa (29.11.2019)

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