Einbruchschutz Intensiv
Eine hohe Hemmschwelle für neue Gewalttaten
Erfahrungen mit der elektronischen Fußfessel
Elektronische Fußfesseln sollen auch bei häuslicher Gewalt zum Einsatz kommen
© stocksolutions/stock.adobe.com
Seit dem Jahr 2011 können Menschen, die nach Verbüßung ihrer Haftstrafe weiterhin als sehr gefährlich gelten, gerichtlich zum Tragen einer elektronischen Fußfessel gezwungen werden. Damit sollen neue Taten etwa von Sexualstraftätern oder extremistische Attentate verhindert werden. Die Hessische Landesregierung plant nun, dass solche Fußfesseln auch in Fällen von häuslicher Gewalt zum Einsatz kommen können.
Bisher können die Gerichte gewalttätigen Ex-Partnern von Frauen zwar verbieten, sich der Wohnung des Opfers zu nähern. Doch dies lässt sich präventiv schwer überwachen. Verstöße können nur im Nachhinein geahndet werden. Deswegen schlägt Hessen nun den Einsatz elektronischer Fußfesseln auch in solchen Fällen vor. „Näherungsverbote wirken oft nicht, weil sie nicht ausreichend kontrolliert werden können. Wir werden deshalb bei der nächsten Justizministerkonferenz eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes vorschlagen, die den Einsatz der Fußfessel in diesen Fällen vorsieht“, sagte der Hessische Ministerpräsident Boris Rhein dazu der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Wenn der Ex-Partner eine Fußfessel trägt und sich unerlaubt der Wohnung seiner früheren Partnerin nähert, wird dann umgehend die örtliche Polizei informiert und kann dies möglicherweise dann noch verhindern. „Wir halten es für sinnvoll, wenn der Täter schon beim ersten Verstoß bemerkt, dass die Polizei einschreitet. Frauen können sich so wieder sicherer fühlen“, erklärte Rhein. Im Kreis der Justizministerkonferenz der Bundesländer wurde die hessische Initiative im Mai 2023 wohlwollend aufgegriffen. Das Bundesjustizministerium wurde um Prüfung eines Einsatzes der Fußfessel als Maßnahme nach dem Gewaltschutzgesetz gebeten. Dabei sollen auch mögliche Einsatzgebiete und Fragen der Verhältnismäßigkeit beurteilt werden.
Meist tragen Sexualstraftäter eine Fußfessel
Fußfesseln können im Rahmen der sogenannten „Führungsaufsicht“ nach § 68b des Strafgesetzbuchs im Anschluss an die komplette Verbüßung einer Haftstrafe verhängt werden. Die Betroffenen müssen die Fußfessel ständig in betriebsbereitem Zustand bei sich führen und dürfen deren Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen. Gerichte ordnen solche Fußfesseln meist bei Sexualstraftäterinnen oder Sexualstraftätern an, die auch nach der Haftentlassung als weiterhin als gefährlich gelten. Seit 2017 kann die elektronische Fußfessel auch für extremistische Gefährderinnen und Gefährder angeordnet werden, denen weitere Attentate zugetraut werden. Viele dürfen sich nach der Haftentlassung nicht in bestimmten Regionen oder sogar ganzen Bundesländern aufhalten. Halten diese Personen sich nicht an die Aufenthaltsverbote, schlägt das mit GPS ausgestattete Gerät an. Der Alarm trifft umgehend bei der zentralen Überwachungsstelle im hessischen Weiterstadt ein. Von dort werden die Betroffenen umgehend per Telefon kontaktiert und wenn ein Verstoß gegen die Auflagen vorliegt, erfolgt ein Polizeieinsatz. Die elektronische Fußfessel soll eine präventive Wirkung entfalten. Denn durch sie wird die Hemmschwelle des Probanden für die Begehung neuer Straftaten erhöht, weil er weiß, dass das Risiko steigt, in diesem Fall direkt entdeckt und gefasst zu werden. Durch die sofortige Reaktion der Polizei wird ihm vor Augen geführt, dass er unter Beobachtung stehen und sich rechtfertigen muss, sollte die Fußfessel einen Alarm auslösen. Im Dezember 2020 hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass der Einsatz von elektronischen Fußfesseln zum „Schutz der Allgemeinheit vor schweren Straftaten und zugleich der entlassenen Verurteilten vor erneuter Straffälligkeit“ rechtmäßig ist.
Die Zahl der Probanden ist überschaubar
Zum Start der Elektronischen Fußfessel Anfang Januar 2012 befanden sich vier Personen unter dieser Überwachung. Seitdem ist die Zahl der Probanden nach Auskunft des Hessischen Justizministeriums kontinuierlich gestiegen. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 195 Personen im Rahmen der Führungsaufsicht elektronisch überwacht und 49 Fußfesseln neu angelegt. Zum Stichtag 30. April 2023 wurden bundesweit 164 Personen elektronisch überwacht. Die Fesseln laufen übrigens technisch sehr zuverlässig. Auftretende Störungen werden umgehend erkannt und behoben, so das Hessische Justizministerium. Durchschnittlich trägt jeder Proband die Fußfessel 624 Tage lang, das entspricht in etwa einem Jahr und neun Monaten. Gerichtlich vorgeschrieben ist die Überprüfung der Maßnahme nach zwei Jahren.
WL (26.05.2023)
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