Einbruchschutz Intensiv


Rausch am Steuer – Unfallrisiko senken

„Hinter jedes Steuer gehört ein klarer Kopf“


Alkohol, Drogen und Medikamente beeinflussen das Fahrverhalten

© CC-Verlag, fotolia

 

Jedes Jahr verunglücken auf deutschen Straßen Menschen, weil sie unter 

Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen. Mit einem umfangreichen Maßnahmen-Katalog als Forderung an die Verkehrspolitik will die Gewerkschaft der Polizei (GdP) das Unfallrisiko mindern. Unter dem Motto „Verbotene Stoffe im Straßenverkehr“ erarbeiteten rund 100 Verkehrsexpertinnen und -experten aus dem gesamten Bundesgebiet im Frühjahr 2012 praxisorientierte Empfehlungen gegen den „Rausch am Steuer“.

„Hinter jedes Lenkrad gehört ein klarer Kopf. Wer durch Alkohol, Drogen oder Medikamente seine Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt, setzt das Leben anderer und das eigene aufs Spiel. Dieser Gefahr kann nur mit nachhaltiger Aufklärung und einem hohen Entdeckungsrisiko, verbunden mit empfindlichen Strafen, wirksam begegnet werden“, erklärte Frank Richter, stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender auf dem 3. Verkehrsforum der Gewerkschaft der Polizei. Ein wichtiges Thema auf der Veranstaltung waren die Alkoholgrenzwerte im Straßenverkehr. So fordert die GdP, die Promillegrenze für Kraftfahrer zu senken. Ordnungswidrig handele danach der, der im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er unter der Wirkung alkoholischer Getränke steht. Eine Ahndung solle ab 0,2 Promille erfolgen, denn eine strikte Einhaltung des 0,0-Promillewertes sei schwierig, da auch Speisen und manche Medikamente Alkohol enthielten. Des Weiteren soll der Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit für Radfahrer von 1,6 auf 1,1 Promille gesenkt werden. Landespolizeidirektor Udo Weiss, Direktionsleiter Verkehr im Polizeipräsidium Münster zu den Gründen: „Das Fahrrad ist ein gleichwertiges Verkehrsmittel, mit allen Rechten, aber auch Pflichten. Europaweit sterben im Straßenverkehr genauso viele Radfahrer wie Motorradfahrer.“ Deshalb sei der Grenzwert von 1,6 Promille für Radler zu hoch. Denn bereits ab 1,3 Promille liege eine Leistungseinbuße von 82 Prozent vor, so der Experte. Zusätzlich fordert die GdP daher auch die Einführung eines Ordnungswidrigkeitentatbestandes für alkoholisierte Fahrradfahrer ab 0,8 Promille. Des Weiteren seien mehr effiziente und effektive Alkoholkontrollen nötig. Durch den herrschenden Personalmangel bei der Polizei seien zusätzliche Kontrollen jedoch eher unrealistisch. Außerdem sei die Entnahme von Blutproben, um den Promillewert nachzuweisen, extrem zeitaufwändig. Daher fordert die GdP, dass die beweissichere Atemalkoholprobe auch im Strafrechtsbereich anerkannt wird. Dazu müssen entsprechende Grenzwerte für die Fahrbeeinträchtigung in Verbindung zur Atemalkoholkonzentration ermittelt und festgesetzt werden. Eine weitere Forderung: Die Polizei soll verdachtsfreie Alkohol- und Drogenkontrollen durchführen können und selbst bestimmen dürfen, wann dabei eine Blutprobe entnommen werden darf. Bislang ist dazu das Einverständnis eines Richters notwendig. Die GdP fordert, diesen so genannten „Richtervorbehalt“ im Bereich von Verkehrsstraftaten abzuschaffen.

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