Einbruchschutz Intensiv


Rausch am Steuer – Unfallrisiko senken

Verstärkt gegen „Legal Highs“ im Straßenverkehr vorgehen

Legal Highs enthalten psychoaktive Substanzen und werden als vermeintlich legale Kräutermischungen, Badesalze oder Lufterfrischer angeboten. Ihre Zusammensetzung wird von den Herstellern laufend geändert, die Auswirkungen bei Einnahme sind für den Konsumenten nicht abzuschätzen. Die GdP fordert daher, Legal Highs durch die Unterstellung von Stoffgruppen und nicht als Einzelsubstanzen im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) aufzunehmen. Dadurch lässt sich das Gesetz durch Änderungen in der Zusammensetzung nicht so leicht umgehen. Außerdem soll die Entwicklung von einfach handhabbaren Schnelltests vorangetrieben werden, um Legal Highs bei Kontrollen nachweisen zu können. Denn mit den üblichen Drogenvortests würden die Stoffe häufig nicht erfasst und könnten daher von den Polizisten vor Ort nicht erkannt werden. Aus diesem Grund soll auch die Aus- und Fortbildung der Beamtinnen und Beamten hinsichtlich der Erkennung von Fahrzeugführern, die unter der Wirkung von psychoaktiven Substanzen stehen, bundesweit einheitlich verstärkt werden. Abschließend fordert die GdP eine verpflichtende Präventionsarbeit in Bezug auf die Folgen des Konsums und die Auswirkung von psychoaktiven Substanzen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen – insbesondere in Fahrschulen. 

Die Polizei soll verdachtsunabhängige Alkoholkontrollen durchführen dürfen

© Gerhard Seybert, fotolia

Gefährdungsstufen auf Medikamentenpackungen

Rund die Hälfte aller verschreibungspflichtigen Medikamente wirkt sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit aus. Viele Menschen wissen dies jedoch nicht und setzen sich und andere einem hohen Risiko aus, wenn sie sich trotz Einnahme hinter das Steuer setzen. Die GdP fordert daher eine Klassifizierung von Medikamenten in vier verschiedene Gefährdungsstufen (1. unbedenklich, 2. Verkehrstüchtigkeit kann eingeschränkt sein, 3. Autofahren nur nach ärztlicher Rücksprache und 4. Autofahren ist nicht mit der Medikamenteneinnahme vereinbar). Dies soll auf der Packung, beispielsweise durch ein Ampelsystem, deutlich gekennzeichnet werden. Außerdem soll der Paragraph 24 a, Absatz 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) um die Anlage „Liste Verkehrstüchtigkeit einschränkender Wirkstoffe“ ergänzt werden. Derzeit ist in dem Paragraphen „die Überprüfung einer nicht bestimmungsgemäßen Einnahme“ nur auf den Drogenkonsum ausgelegt. Ein weiterer wichtiger Punkt: Für Polizeibeamte vor Ort soll ein Leitfaden erstellt werden, in dem Verdachtsparameter einer Medikamenteneinnahme definiert werden. Außerdem sollten generelle Medikamentenschnelltests für die Kontrollen vor Ort bereitgestellt werden. 

In der Gesellschaft soll ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass die eingeschränkte Fahrtüchtigkeit unter Medikamenteneinfluss die gleichen Gefährdungen und Konsequenzen mit sich bringt wie Trunkenheit am Steuer. So soll in der Fahrschulausbildung etwa neben dem Konsum von Alkohol und Drogen auch über die Wirkung von Medikamenten aufgeklärt werden. Die GdP fordert außerdem, dass Ärzte und Apotheker zur Aufklärung der Patienten verpflichtet werden und dies auch dokumentieren. 

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