Einbruchschutz Intensiv
Sicherer Spaß im Freizeitpark
Höher, schneller, weiter
Fehlverhalten und Übermut zählen zu den häufigsten Unfallursachen auf Fahrgeschäften
© galitskaya/stock.adobe.com
Diesen Ausflug hatten sich die Fahrgäste des „Trapper Slider“ in einem Vergnügungspark im Sauerland sicherlich anders vorgestellt: Statt eine gemütliche Fahrt mit der beliebten Sommerrodelbahn zu genießen, krachten mehrere Personen auf der Strecke ineinander. Schuld war nicht etwa ein technischer Defekt, sondern menschliches Fehlverhalten. Auch in anderen deutschen Freizeitparks hat es in den vergangenen Jahren ähnliche Zwischenfälle gegeben. Welche strengen Sicherheitsvorschriften hierzulande für Parks und Fahrgeschäfte gelten, und wie Fahrgäste selbst zur Vermeidung von Unfällen beitragen können, erklärt Can de Haan, Leiter für Betriebs- und Anlagensicherheit im Europa-Park in Rust.
DIN-Norm definiert hohe Sicherheitsansprüche
Im Zusammenhang mit Vergnügungsparks, Fahrgeschäften oder Freizeitanlagen ist Sicherheit das oberste Gebot. Aus diesem Grund sind alle Vergnügungsanlagen auf Jahrmärkten und Volksfesten, auch „Fliegende Bauten“ genannt, europaweit über die Norm DIN EN 13814 geregelt. Dazu zählen insbesondere Karusselle, Riesenräder, Schaukeln oder Achterbahnen, die entweder vorübergehend oder dauerhaft betrieben werden, aber auch Zelthallen, Kletterwände, mobile Bühnen und Tribünen. „Darüber hinaus gilt diese Norm auch für alle Fahrgeschäfte in Freizeitparks, also auch bei uns im Europa-Park“, erklärt Can de Haan, Leiter für Anlagen- und Betriebssicherheit in Deutschlands größtem Freizeitpark. „Konkret bedeutet das zum Beispiel, welche Umzäunung notwendig ist, welcher Bereich als Gefahrenzone gilt, wie Gäste gesichert werden müssen oder wie häufig das Fahrgeschäft gewartet werden muss. Hinzu kommen zusätzliche Sicherheitsanforderungen vom jeweiligen Hersteller sowie interne Standards für die Gefährdungsbeurteilung und Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.“ Alle Fahrgeschäfte unterliegen strengen Kontrollen durch den TÜV und müssen jährlich auf Schäden und Verschleiß geprüft werden. Bevor eine neue Attraktion in Betrieb genommen werden kann, muss das örtliche Bauamt nach der Installation gründlich prüfen, ob die Anlage nach den TÜV-Vorschriften aufgebaut worden ist. Im Europa-Park kümmert sich darum der TÜV Süd. Bei Planungen für ein neues Fahrgeschäft führen die Sachverständigen zunächst eine sogenannte Prüfung technischer Unterlagen durch, bei der vor allem auf die Statik und Steuerung geachtet wird. Auch während des Baus finden regelmäßige Kontrollen statt – bis hin zum sogenannten Plan-Vergleich, wenn die Attraktion fertig ist. „Dabei wird zum Beispiel kontrolliert, ob der Stahlbau genau wie in der Theorie erfolgt ist.“ Im Anschluss fangen die ersten Testfahrten im Probebetrieb an. Hier finden unter anderem Beschleunigungsmessungen statt und es wird geprüft, welche Belastungen auf den Fahrgast einwirken – sowohl von Seiten des TÜV als auch des Herstellers. Erst nach bestandener Abnahme darf das Fahrgeschäft an den Start gehen. „Handelt es sich dabei um eine besonders spektakuläre und aufwändige neue Attraktion, kann diese Abnahme auch schon mal mehrere Wochen dauern“, betont der Sicherheitschef.
Weitere Artikel zum Thema Einbruch und Einbruchschutz
Mit Peter Werkmüller, Polizeiliche Beratungsstelle Düsseldorf
In diesem Video gibt Hauptkommissar Peter Werkmüller von der...[mehr erfahren]
Bürger sollten finanziell unterstützt werden
Bei den derzeit in fast ganz Deutschland steigenden Einbruchszahlen...[mehr erfahren]
So schützt man sich am besten
Heinrich Hauner ist Kriminalhauptkommissar beim Präsidium München....[mehr erfahren]
Mit Peter Werkmüller, Polizeiliche Beratungsstelle Düsseldorf
In diesem Video befasst sich Hauptkommissar Peter Werkmüller von...[mehr erfahren]
Alarmanlagen schützen vor Einbruch und Überfall
Neben der mechanischen Sicherung eines Gebäudes spielt auch der...[mehr erfahren]
42,9 Prozent kommen aus dem Ausland
Das Jahr 2016 markierte eine Trendwende bei Einbrüchen im...[mehr erfahren]
Blechschaden, Nachbarschaftsstreit, Prügelei: Wann sollte man die Polizei rufen?
Bei Wohnungseinbrüchen, schweren Unfällen oder Körperverletzungen ist...[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Präventionsvideos
"Ein Bild sagt mehr als tausend Worte". Und gerade mit bewegten Bildern werden wir alle viel leichter erreicht als mit nüchternen Informationsmaterialien, die nur den Verstand ansprechen. Hier finden Sie die Präventionsvideos.
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel zum Thema Einbruchschutz
Alarmanlagen; Sicherungen für Türen und Fenster
Durch eine gute mechanische Sicherung von Fenstern und Türen...[mehr erfahren]
Das richtige Verhalten bei einem Einbruch
Eine unangenehme Vorstellung: Man kommt nach Hause und bemerkt, dass...[mehr erfahren]
Fallzahlen sinken, Banden suchen sich neue Betätigungsfelder
Mieter oder Eigentümer, die ihre Wohnung oder ihr Haus...[mehr erfahren]
Definitionen sicherheitstechnischer Begriffe
Die Abkürzung bedeutet „Überfallmeldeanlage“ bzw....[mehr erfahren]