Einbruchschutz Intensiv


Vergleichen und genau hinschauen

Andreas Kutschera

Versicherungsberater © privat

Inhaltsversicherung

Was für die Privatperson die Hausratversicherung ist, stellt für Gewerbetreibende die so genannte Inhaltsversicherung dar. Hier kommt es ganz maßgeblich auf die Betriebsart und -größe an. Andreas Kutschera, unabhängiger und behördlich zugelassener Versicherungsberater aus Mönchengladbach, erklärt: „Für einen Händler mit großen Lagerbeständen ist es natürlich unerlässlich, gegen Feuer, Leitungswasser und auch Einbruchdiebstahl versichert zu sein. Für ein kleines Büro mit wenig Inventar lohnt es sich dagegen nicht unbedingt. Die Frage ist immer: ‚Kann ich mir leisten, die Gegenstände im Schadensfall neu zu kaufen?’ Es gibt jedoch auch Arbeitsmaterialien, die für einen Betrieb unersetzlich sind – wie etwa Akten, Kundendaten oder auch für Kunden individuell erstellte Materialien. „Wenn derartige Arbeitsgrundlagen zerstört werden, hilft auch die beste Versicherung nichts. Denn diese Dinge kann einem niemand ersetzen. Hier ist es wichtig, im Vorfeld genau zu überlegen, was auf gar keinen Fall abhandenkommen oder zerstört werden darf. Dann sind natürlich Maßnahmen zu ergreifen, die verhindern, dass es überhaupt so weit kommt“, weiß der Versicherungsexperte. Das kann bei wichtigen Daten in Form von Sicherungskopien geschehen, die an einem anderen Ort aufbewahrt werden oder auch in Form von feuerfesten Lagerbereichen – wenn es sich beispielsweise um die kundenspezifisch angefertigten Prägewerkzeuge einer Druckerei handelt. Je größer und komplexer ein Betrieb ist, desto sinnvoller ist es, sich einen unabhängigen Versicherungsberater ins Haus zu holen, der Risiken abwägen und zum richtigen und sinnvollen Versicherungsschutz beitragen kann – auch wenn es etwa um die Festlegung der Versicherungssumme geht. Außerdem ist die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften wichtig. So müssen etwa ausreichend Feuerlöscher sowie Flucht- und Rettungswegpläne vorhanden sein. Feuerschutztüren dürfen keinesfalls unterkeilt werden. Außerdem müssen ggf. die Mitarbeiter hinsichtlich der zu treffenden Sicherheitsmaßnahmen geschult werden. Werden die Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten, handelt es sich um eine so genannte Obliegenheitsverletzung, die unter Umständen dazu führen kann, dass der Versicherer im Schadensfall überhaupt nicht oder nur für einen Teil der Schäden aufkommt. „Wichtig ist, den Betrieb so zu sichern, dass nichts auf den Inhaber zurückfallen kann“, betont Kutschera.

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