< Gaunerzinken – Mythos oder kriminelle Realität?

Urheberrecht im Internet

Texte, Musik und Bilder von anderen Internetseiten auf die eigene Homepage zu stellen oder in sozialen Netzwerken zu verbreiten, kann einem schnell viel Ärger einbringen. Denn gerade im Internet ist nicht immer auf Anhieb nachvollziehbar, wer der Urheber einer Datei ist und welche Inhalte überhaupt geschützt sind. Tatsächlich ist das Urheberrecht eines der am wenigsten geachteten Rechte im Netz. PolizeiDeinPartner erklärt, was im Internet erlaubt ist, und was nicht.

Sonderfall Privatkopien

Speichert man Musik, Bilder, Videos oder Texte für private Zwecke aus dem Internet, verstößt das nicht gegen das Urheberrecht. „Private Zwecke“ bedeutet, dass diese Dateien nur im Freundes- bzw. Familienkreis verbreitet und nicht mehr als sieben Kopien angefertigt werden. Wichtig ist, dass diese Dateien legal ins Internet gelangt sind. Anders verhält es sich, wenn diese Dateien öffentlich gemacht werden, zum Beispiel auf einer Webseite oder in den sozialen Medien. Wer hier etwas hochlädt, muss entweder der Urheber dieser Dateien sein oder vorher die Erlaubnis beim Rechteinhaber eingeholt haben. Texte müssen immer ordnungsgemäß zitiert werden. Ob das eigene Facebook-Profil als privater Raum Raum gilt, ist derzeit noch nicht endgültig geklärt.

Aus für ACTA-Abkommen

Das 2007 ins Leben gerufene „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“ (kurz ACTA) sollte Mindeststandards für den Kampf gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen in allen Teilnehmerstaaten schaffen. Gegenstand des Abkommens waren sowohl Imitate von Markenkleidung und gefälschten Medikamenten als auch unerlaubte Kopien von Musik, Filmen und Software. Nach den anhaltenden Protesten in der Öffentlichkeit hat das Europäische Parlament das umstrittene Abkommen im Juli 2012 abgelehnt. Für heftige Kontroversen sorgte unter anderem das Kapitel „Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in der digitalen Umwelt“, das einen verschärften Schutz von Urheberrechten im Internet vorsah. Kritiker bemängelten unter anderem eine massive Überwachung der User durch die Provider und befürchteten weltweite Internetsperren. Seit dem Scheitern von ACTA fehlt bis heute eine international einheitliche Lösung, wie Urheberrecht im Internet geregelt sein soll.

(KL 31.03.2017)

Seite: << zurück12

Kurztipps

5 Tipps für...
...den Schutz von Garage und Gartenhaus vor Einbruch

Diese Sicherungsmaßnahmen machen Sinn.

5 Tipps für...
...den elektronischen Einbruchschutz

Das sollten sie bei Inbetriebnahme einer Alarmanlage beachten.

5 Tipps für...
...das richtige Verhalten nach dem Einbruch

Das sollten Sie tun, wenn Sie einen Einbruch bemerken.

5 Tipps für...
...ein sicheres Smart Home

So schützen Sie Ihr smartes Zuhause vor Hackern und Einbrechern.

5 Tipps für...
...eine mechanische Einbruchsicherung

Fenster und Türen sollten beim Verlassen des Hauses geschlossen...

5 Tipps für...
...ein sicheres Zuhause

So schützen Sie Ihr Zuhause mit einer mechanischen Sicherung.

Weitere Infos zum Thema Einbruchschutz

Einbruchschutz Täter

42,9 Prozent kommen aus dem Ausland

Das Jahr 2016 markierte eine Trendwende bei Einbrüchen im...[mehr erfahren]

Graffiti ist eine Herausforderung für die gesamte Gesellschaft

Graffitis und Farbschmierereien gehören heute zum normalen...[mehr erfahren]

Augen auf in den eigenen vier Wänden!

In Deutschland sterben jährlich fast doppelt so viele Menschen im...[mehr erfahren]

Ruhe bewahren und die Polizei rufen

Eine Vorstellung, bei der einem ein kalter Schauer über den Rücken...[mehr erfahren]

Bremer Einbruchschutz-Maßnahme zeigt sich erfolgreich

Die Polizei Bremen startete im Jahr 2009 ein vielversprechendes...[mehr erfahren]

Spuren eins Einbruchs

Für Betroffene ist die seelische Belastung enorm

Diese Situation ist für viele erstmal ein Schock: Die Wohnungstür ist...[mehr erfahren]

Definitionen sicherheitstechnischer Begriffe

Die Abkürzung bedeutet „Überfallmeldeanlage“ bzw....[mehr erfahren]