Diebstahl am Bahnhof und in Zügen
Organisierte Banden haben Reisende im Visier
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Geschickte Taschendiebe werden selten bemerkt
© Jacob Lund/stock.adobe.com
Am Bahnhof haben Diebe oft leichtes Spiel. Denn im Gedränge fällt es kaum auf, wenn sie gekonnt in den Rucksack oder die Tasche greifen, um Gegenstände herauszuziehen. Doch auch in Fernzügen wird geklaut. Hier nehmen die Täter meist gleich den ganzen Koffer mit. PolizeiDeinPartner sprach mit Andreas Roßkopf, Mitglied des Bezirksvorstands der GdP Bundespolizei, über die Täter, deren Vorgehensweise und die Möglichkeiten, sich vor Diebstahl zu schützen.
Herr Roßkopf, was wird an Bahnhöfen alles geklaut?
Das häufigste Delikt ist der Taschendiebstahl. Die Täter haben es nicht auf die Tasche selber abgesehen, sondern auf die Wertsachen, die darin sind. Im Fachjargon heißt das „ziehen“. Das Portemonnaie, das Handy oder der Laptop werden gezogen, also herausgenommen und geklaut. Dass die Handtasche oder das Gepäckstück mitgenommen werden, kommt am Bahnhof selten vor.
Wo sind die Täter besonders gerne unterwegs?
Die Zahl der Diebstähle ist an großen Bahnhöfen deutlich höher, aufgrund der Anzahl der Reisenden. Aber auch in Regionen wie im Rheinland oder dem Ruhrgebiet, wo sehr viele Städte und somit auch Bahnhöfe nah beieinander sind, wird gerne geklaut. Hier können die Täter nach der Tat mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sehr schnell wieder verschwinden. Das macht es uns als Polizei deutlich schwerer, sie zu fassen, selbst wenn der Diebstahl schnell bemerkt wird.
Wer sind die Täter – Gelegenheitstäter oder organisierte Banden?
Wir haben es meist mit professionellen, osteuropäischen Banden zu tun. Um möglichst unerkannt zu bleiben, wechseln die Gruppen häufig den Standort. Die Diebe, die vor Ort „arbeiten“, werden regelrecht ausgebildet. Selbst wenn man einen Diebstahl sofort bemerkt: In dem Moment, in dem man sich umdreht, hat der Täter die Geldbörse schon an einen Zweiten übergeben und der gibt sie an einen Dritten. Dadurch ist es schwer, den Dieben etwas nachzuweisen oder die Beute wiederzufinden. Zum Teil handelt es sich bei den Tätern sogar um Kinder unter 14 Jahren. Selbst wenn wir sie erwischen, kann man sie strafrechtlich nicht belangen.
Kurztipps
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