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Keine Legalisierung weicher Drogen

Soll man sogenannte weiche Drogen wie Cannabis legalisieren? Diese Frage wird seit langem kontrovers diskutiert. Die Argumente dafür und dagegen sind vielfältig. Doch wie sieht die Gewerkschaft der Polizei diese Frage? Die Polizeibeamtinnen und -beamten sind schließlich an vorderster Front bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität beteiligt, sei es beim Aufnehmen von Anzeigen wegen des Besitzes geringer Mengen des Cannabis-Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) oder bei Ermittlungen gegen den organisierten Drogenhandel. Lars Elsebach nimmt dazu Stellung. Er ist Vorsitzender im Fachausschuss Kriminalpolizei der Gewerkschaft (GdP) in Berlin.

Cannabis ist und bleibt Einstiegsdroge


Das Suchtpotenzial von Cannabis wird häufig unterschätzt

© Aleksej/stock.adobe.com

 

Soll man sogenannte weiche Drogen wie Cannabis legalisieren? Diese Frage wird seit langem kontrovers diskutiert. Die Argumente dafür und dagegen sind vielfältig. Doch wie sieht die Gewerkschaft der Polizei diese Frage? Die Polizeibeamtinnen und -beamten sind schließlich an vorderster Front bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität beteiligt, sei es beim Aufnehmen von Anzeigen wegen des Besitzes geringer Mengen des Cannabis-Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) oder bei Ermittlungen gegen den organisierten Drogenhandel. Lars Elsebach nimmt dazu Stellung. Er ist Vorsitzender im Fachausschuss Kriminalpolizei der Gewerkschaft (GdP) in Berlin.

Herr Elsebach, wie ist die generelle Haltung der GdP zur Frage der Legalisierung weicher Drogen?

Niemand von uns möchte Drogenbesitz grundsätzlich legalisieren. Die Gewerkschaft der Polizei hat dazu 2015 ein Symposium veranstaltet. Daran haben Fachleute aus Sicherheitskreisen, Ärzte aus Spezialkliniken sowie die damalige Drogenbeauftragte der Bundesregierung teilgenommen. Nach der Auswertung der dort zusammengetragenen Fakten über die fatalen Auswirkungen von Cannabis und anderen Drogen auf die physische und psychische Gesundheit war kein anderer Schluss vertretbar, als eine Legalisierung abzulehnen.

Was sind für Sie die wichtigsten Gründe, die für die Beibehaltung der bisherigen gesetzlichen Regelung sprechen?

Das sind zum einen die Schilderungen der Klinikärzte über den körperlichen und geistigen Verfall von Langzeitkonsumenten. Zudem zeigen Erfahrungen aus Ländern, in denen eine Legalisierung beschlossen wurde, dass die Hemmschwelle, Drogen auszuprobieren, deutlich herabgesetzt ist. Der Schritt zu härteren Drogen erfolgt dort schneller. Zu einer Verringerung der Kriminalitätsrate führte das aber nicht. Eine Versteuerung durch den Staat bei einer Legalisierung lässt zudem befürchten, dass der „Schwarzmarkt“ trotzdem weiter floriert, da dort günstigere Angebote zu erwarten wären. Bei anderen Konsumgütern lässt sich dies gut beobachten. Auch das Argument, man würde „Drogendealer“ aus der Kriminalität holen, ist in Frage zu stellen. Es ist nach kriminalpolizeilichen Erfahrungen weitestgehend unwahrscheinlich, dass Menschen, die Einkünfte über einen langen Zeitraum aus kriminellen Geschäften erzielen, sich nach einer Legalisierung plötzlich einem seriösen Erwerb zuwenden.

Das Gegenargument ist ja, Alkohol und Nikotin seien doch legal und somit das Verbot von Cannabis unverhältnismäßig. Was meinen Sie dazu?

Ein Verbot würde hier keine Wirkung erzielen. Analog zu anderen Rauschmitteln würde sich auch hier ein Schwarzmarkt entwickeln. Die daraus erzielten Gewinne würden in die organisierte Kriminalität abfließen. Das ist bei Rauchwaren seit Jahren bereits der Fall. Dass Alkohol hierzulande ein erlaubtes Rauschmittel ist, ist der Regierung zufolge einer Jahrhunderte alten Tradition geschuldet. In anderen Ländern, in denen der Konsum von Alkohol aufgrund der Religion verboten wird, ist das anders. Das verbotene Ungesunde zu erlauben, weil es ein erlaubtes gibt, das ebenfalls ungesund ist, beinhaltet eine fatale Sichtweise. Folgt man dieser Argumentation, könnte man ebenso die Frage stellen, weshalb überhaupt eine Droge verboten ist.

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