< Schluss mit Rechts!

Der Einsatz von V-Männern

Können V-Männer den Staat bei der Aufklärung von rechtsextremen Straftaten und bei der Verhinderung künftiger Straftaten unterstützen? Diese Frage wird seit der Aufdeckung der Morde durch die rechtsextreme Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) im November 2011 viel diskutiert. Denn die drei Terroristen waren trotz des Einsatzes von V-Männern in der rechtsextremen Szene jahrelang unentdeckt geblieben. Auch bei dem Verfahren, ein Verbot der rechtsextremen NPD zu erwirken, spielten V-Männer im Jahr 2003 eine entscheidende Rolle. Sie waren am Ende einer der Gründe, warum das Verfahren eingestellt wurde. Die Tätigkeiten und der Einsatz von V-Männern in der rechtsextremen Szene wurden inzwischen „abgeschaltet“.

NPD-Verbotsverfahren gestalten sich schwierig

© Ramesh Amruth, cc-Verlag

NPD-Verbot an V-Männern gescheitert

Weil die NPD undemokratische und verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, gab es in der Vergangenheit mehrfach die Forderung, sie als Partei zu verbieten. Die Verfahren dazu fanden von 2001 bis 2003 sowie von 2013 bis 2017 vor dem Bundesverfassungsgericht statt. Beim ersten Verfahren sorgte der Einsatz von V-Männern in der rechtsextremen Szene für viel Diskussionsbedarf. Während Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat betonten, die bezahlten Informanten des Staates würden nicht zur Radikalisierung der Partei beitragen und sich im Hintergrund halten, wurde genau dies von mehreren Richtern am Bundesverfassungsgericht anders eingeschätzt. Auch war herausgekommen, dass sich die Beweise gegen die NPD teilweise auf Aussagen von V-Leuten des Verfassungsschutzes stützten. Daher wurde der Antrag auf ein Verbot der NPD wegen Verfahrensfehlern eingestellt.

V-Männer „abgeschaltet“

Nach dem Bekanntwerden der Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) im Jahr 2011 wurden von Politik und Öffentlichkeit erneut Forderungen gestellt, die NPD zu verbieten. Auch die Rolle von V-Männern geriet dabei erneut in die Kritik, da die Taten der Terroristen trotz des Einsatzes von V-Männern in der rechtsextremen Szene unentdeckt blieben. Der Bundesrat nahm am 14. Dezember 2012 einen neuen Anlauf für ein Verbot der NPD. Diesmal sollte sichergestellt werden, dass das Verfahren nicht daran scheitert, dass sämtliche Beweise von V-Männern erbracht werden. Dafür forderte das Bundesverfassungsgericht den Bundesrat im März 2015 dazu auf, Beweise vorzulegen, dass alle Tätigkeiten von V-Personen in den Parteigremien der NPD „abgeschaltet“ wurden und auch kein Kontakt mehr zu ihnen besteht. Um die abgeschalteten V-Leute vor Racheakten seitens der NPD zu schützen, wurden ihre Namen in den Beweisprotokollen geschwärzt. Nach Vorlage der Beweise im Mai 2015 wurden die Verhandlungen im Dezember 2015 eröffnet. Im Januar 2017 verkündete das Bundesverfassungsgericht das abschließende Urteil: Darin erklärt es die Ziele der NPD zwar für verfassungsfeindlich, lehnt aber den Verbotsantrag ab. Die Begründung: Für ein Parteiverbot sei die NPD einfach nicht erfolgreich genug. Auch wenn das NPD-Verbotsverfahren damit erneut gescheitert ist, hat der Prozess immerhin für Klarheit in Bezug auf V-Männer in der rechtsextremen Szene gesorgt. Ihr Einsatz wurde nachhaltig eingestellt.

FL (29.09.2017)

Seite: << zurück12

Weitere Infos zum Thema Extremismus und Gewalt

Erfahrungen mit der elektronischen Fußfessel

Seit dem Jahr 2011 können Menschen, die nach Verbüßung ihrer...[mehr erfahren]

Reichsbürger

Konsequente Strafverfolgung, mehr Prävention

So genannte „Reichsbürger“ geraten immer wieder in die Schlagzeilen....[mehr erfahren]

Streben nach dem Gottesstaat

Anhänger von salafistischen Vereinigungen gelangen immer wieder in...[mehr erfahren]

Interview mit Sven Hüber, stv. Bundesvorsitzender der GdP

Laut dem gerade erschienen Verfassungsschutzbericht 2023 ist im...[mehr erfahren]

Die Arbeit der Aussteigerberater in Bayern

Seit Februar 2001 gibt es beim Bayerischen Landesamt für...[mehr erfahren]

Wenn Rechtsextreme Sportvereine unterwandern

Sport und Politik sind nicht voneinander zu trennen, auch nicht in...[mehr erfahren]

Selbsternannte „Reichsbürger“ missachten die staatliche Ordnung

Sie stellen sich Fantasieausweise aus und verweigern das Zahlen von...[mehr erfahren]

Die neonazistische Partei „Der Dritte Weg“

Sie verteilen Flugblätter, mischen sich bei öffentlichen politischen...[mehr erfahren]