Streife, Fahndung, Alarmeinsatz

Die Bundespolizei soll Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung von den Anlagen der Bundesbahn fernhalten. So schreibt es das Gesetz vor. Die Mittel dafür sind vielfältig.

Aufgaben und Zuständigkeiten der Bundespolizei auf Bahnhöfen

Polizei auf dem Bahnhof

© Arno Bachert, Fotolia

 

Die Bundespolizei soll Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung von den Anlagen der Bundesbahn fernhalten. So schreibt es das Gesetz vor. Die Mittel dafür sind vielfältig. 

Im Paragraph 3 des Bundespolizeigesetzes ist genau festgeschrieben, welche Aufgabe den Beamten auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes zufällt. Sie haben Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren, die

  • den Benutzern, den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder 
  • beim Betrieb der Bahn entstehen oder von den Bahnanlagen ausgehen.

Dazu gehören auch Maßnahmen der Strafverfolgung.

Die Einsatzschwerpunkte 

  • Präventions- und Strafverfolgungsaufgaben auf den Bahnhöfen und Bahnanlagen, zum Beispiel gegen Vandalismus, Eigentums- und Gewaltkriminalität (Graffiti, Diebstahl und Körperverletzung) sowie gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr,
  • gezielte Streifentätigkeit und Fahndung in kriminalitätsgefährdeten Zügen im Personennahverkehr zur Erhöhung der objektiven und subjektiven Sicherheit,
  • Maßnahmen auf Bahnhöfen und in Zügen im Zusammenhang mit der Personenbeförderung bei Großveranstaltungen (zum Beispiel im Fußballreiseverkehr). 

Dienst rund um die Uhr

Rund 5.000 Beamte und Beamtinnen leisten im Bahnhofs- und Gleisbereich ihren Dienst. Die Bundespolizei ist für Reisende unter der kostenfreien Rufnummer 0800 68 88 000 zu erreichen.

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