Lovemobil – Fahrbares Bordell
Nevin Ayyildiz, Polizeioberkommissarin und Pressesprecherin beim Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen
© LKA Niedersachsen
Geringere Hemmschwelle für Täter
Immer wieder berichten die Medien von Fällen, bei denen Prostituierte in Lovemobilen von ihren Kunden bedroht, ausgeraubt oder misshandelt werden. Das Problem: Viele Freier meinen, alles machen zu dürfen, denn sie haben ja schließlich „dafür“ bezahlt. Nicht selten kommt es sogar zu Vergewaltigungen. „Die Arbeit in einem Lovemobil birgt aufgrund der abgelegenen Lage an Landes- und Bundesstraßen sowie der Tatsache, dass die Prostituierte sich allein darin aufhält, sicherlich ein höheres Sicherheitsrisiko als in einem stationären Bordell, in dem mehrere Frauen beschäftigt sind“, so die LKA-Sprecherin. „Dort dürfte die Hemmschwelle für mögliche Gewalttaten oder Eigentumsdelikte weitaus höher liegen. Außerdem kann die Prostituierte im Falle einer Gefahr schneller auf Hilfe hoffen und ein potenzieller Täter festgesetzt werden.“ Inwieweit Prostituierte, die in Lovemobilen arbeiten, tatsächlich Opfer von Straftaten geworden sind und wie das Verhältnis zu in Bordellen arbeitenden Prostituierten ist, könne anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) jedoch nicht beantwortet werden.
Wann sich Freier strafbar machen
Nach Paragraph 232a Abs. 6 StGB macht sich ein Freier strafbar, wenn er an einem Opfer von Menschenhandel oder Zwangsprostitution, das der Prostitution nachgeht, sexuelle Handlungen gegen Entgelt vornimmt bzw. an sich vornehmen lässt und dabei die wirtschaftliche oder persönliche Zwangslage oder auslandsspezifische Hilflosigkeit des Opfers ausnutzt. „Allerdings sieht der genannte Paragraph gem. Abs. 6 Nr. 2 in Fällen der Anzeige von Zwangsprostitution durch den Freier selbst eine Straffreiheit vor. Nur dürfte diese in der Praxis nicht durchsetzbar sein“, erklärt Ayyildiz. „Geht der Freier von Zwangsprostitution aus, muss er annehmen, dass das Opfer erkennbar gegen seinen Willen bzw. aus Furcht vor einem empfindlichen Übel diese sexuellen Handlungen durchführt.“ In diesem Falle würde der sogenannte „Vergewaltigungsparagraph“ (Paragraph 177 Abs. 1 oder 2 Nr. 4 StGB) greifen. Diese Strafnorm gilt auch in Fällen, in denen die Prostituierte kein Opfer von Menschenhandel und/oder Zwangsprostitution ist, jedoch der Freier gegen den erkennbaren Willen der Prostituierten sexuelle Handlungen an dieser vornimmt bzw. an sich vornehmen lässt. Ayyildiz: „Falls die Prostituierte minderjährig ist, könnte sich ein Freier außerdem aufgrund entgeltlicher Sexualkontakte mit Minderjährigen (gemäß Paragraph 182 Abs. 2 StG) strafbar machen.“ Darüber hinaus sieht der Paragraph 32 Abs.1 ProstSchG eine Kondompflicht bei jedem Geschlechtsverkehr zwischen Prostituierter und Freier vor. „Freier, die kein Kondom benutzen, begehen eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einem Bußgeld rechnen.“
KF (31.01.2020)
Kurztipps
Darauf sollten Sie achten, um Angriffen auf Ihren Computer mit...
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie Ihren Rechner und Ihre...
Das sollten Sie beachten, um bei der Wohnungssuche im Internet...
Das sollten Sie beachten, um Ihre Daten sicher in Cloud-Diensten zu...
Darauf sollten sie achten, wenn der Unterricht Ihrer Kinder zuhause...
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie Ihre Kinder oder Schüler vor...
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie im Urlaub mobile Geräte nutzen.
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie einen abgeschlossenen...
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie online bezahlen möchten.
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie von zuhause arbeiten.
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie von Spam-Mails in Ihrem...
Darauf sollten Sie bei der Partnersuche im Netz achten.
Diese Tipps helfen Ihnen, Social-Media-Kanäle sicher zu nutzen.
So verhindern Sie, dass der Einkauf nicht mit Frust endet.
Darauf sollten Sie bei der Passworterstellung achten.
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie Arzneimittel online bestellen.
Das sollten Sie beachten, wenn Sie Apps herunterladen und nutzen.
So schützen Sie Ihren PC vor Viren, Trojaner und „Phishing“
So schützen Sie Ihr Smartphone und Ihre Daten vor Hackern und Betrug.
Worauf Sie beim Einkauf im Internet achten sollten
Weitere Infos zum Thema Internet und Mobil
Es ist wichtig, mit jemandem darüber zu sprechen!
Jan ist 13 Jahre alt und geht in die siebte Klasse. Seit einigen...[mehr erfahren]
Du wirst gemobbt? Dann wehr dich dagegen!
Du wirst gemobbt? Dann wehr dich dagegen! Mobbing übers Netz ist...[mehr erfahren]
Hoaxes und Kettenbriefe erkennen
Sie erhalten eine Mail von einem Kollegen, in der eine Stiftung...[mehr erfahren]
Im Team gegen Internetkriminelle
Seit April gibt es im Bundeskriminalamt (BKA) die neue Abteilung „CC“...[mehr erfahren]
Vorsicht bei billigen Angeboten
Immer wieder fallen Käufer auf so genannte „Fake-Shops“ bei Amazon...[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Präventionsvideos
"Ein Bild sagt mehr als tausend Worte". Und gerade mit bewegten Bildern werden wir alle viel leichter erreicht als mit nüchternen Informationsmaterialien, die nur den Verstand ansprechen. Hier finden Sie die Präventionsvideos.
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel zum Thema Internet / Mobil
Regeln zu Bild- und Videorechten
Immer öfter werden Polizisten bei der Ausübung ihres Berufes gefilmt...[mehr erfahren]
Sie können gegen Internetkriminelle vorgehen
Phishing, Online-Spionage & Co. – Internetkriminelle verfügen über...[mehr erfahren]
Zwischen Datenschutz und Kinderpornographie
„Sexting“ setzt sich zusammen aus den Worten „Sex“ und „Texting“. Es...[mehr erfahren]