Neue Gesetze und Regeln im Straßenverkehr 2023
Änderungen bei Führerscheinen, Verbandkästen und Ladesäulen
Nach und nach werden die alten Führerscheine aus dem Verkehr gezogen
© Joerch/stock.adobe.com
Mit Beginn des Jahres 2023 traten wieder einige neue Gesetze, Regeln und Vorschriften für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer in Kraft. Einige Neuerungen betreffen Verkehrsteilnehmende nur indirekt, etwa beim Kauf eines Kindersitzes oder Verbandskasten. Andere erfordern aktives Handeln wie etwa den Umtausch alter Führerscheine. Die wichtigsten Änderungen und Neuerungen haben wir hier zusammengestellt.
Führerschein umtauschen
Bis 2033 sollen alle Menschen in Deutschland mit einer Fahrerlaubnis den fälschungssicheren EU-Führerschein im Scheckkarten-Format besitzen. Die alten grauen oder rosafarbenen Führerscheine aus Papier werden – nach Jahrgängen gestaffelt – nach und nach ungültig. Bis zum 19. Januar 2023 mussten die Jahrgänge der zwischen 1959 und 1964 Geborenen ihre Fahrerlebnis umtauschen. Für die nächste Altersgruppe (1965 bis 1970) endet die Umtauschfrist am 19. Januar 2024. Alle jüngeren Jahrgänge haben ein Jahr länger Zeit. Wird man mit einem alten Führerschein erwischt, wird ein Verwarngeld von 10 Euro fällig. Außerdem muss man dann nach dem Umtausch die neue Fahrerlaubnis bei der Polizei vorlegen. Der neue Führerschein ist auf 15 Jahre befristet und kostet 25 Euro.
Bei rosa Plakette zum TÜV
Fahrzeuge, die eine rosa HU-Plakette auf dem Nummernschild haben, müssen im Jahr 2023 zur Hauptuntersuchung (HU) beim TÜV. Dabei sollte man die Zahl beachten, die in der 12 Uhr-Position auf der Plakette angegeben ist. Sie bezeichnet den Monat, in dem man beim TÜV vorstellig werden muss. Verläuft die Untersuchung positiv, gibt es eine neue, orange Plakette, die bis 2025 gilt. Ab Mai 2023 werden bei der HU auch die sogenannten On-Board-Fuel-Consumption-Monitoring-Daten (OBFCM) beim Auto ausgelesen. Sie geben einen Überblick über den Kraftstoff- oder Stromverbrauch aller Fahrzeuge, die seit 2021 neu zugelassen wurden. Wenn man die HU verpasst, kann ein Bußgeld verhängt werden. Liegt der Termin länger als zwei Monate zurück, werden 15 Euro fällig. 25 Euro beträgt das Bußgeld, wenn der Termin mehr als zwei Monate und weniger als acht Monate zurück liegt. Bei noch größerem zeitlichem Abstand steigt die Strafe auf 60 Euro und einen Punkt in Flensburg.
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