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Die Arbeit der Kinderschutzambulanzen

„Mein Sohn ist die Treppe runtergefallen“ oder „Meine Tochter ist im Sportunterricht gestürzt“ – das sind Sätze, die Mitarbeiter von Jugendämtern häufig von Eltern hören. Aber stammen die Verletzungen wirklich von Unfällen? Sicher ist: Bei Gewalt gegen Kinder gibt es viele Fälle, die nicht in den Statistiken auftauchen. Um zu klären, ob Verletzungen auf eine Misshandlung oder einen Missbrauch zurückzuführen sind, können sich Jugendämter oder die Polizei an sogenannte medizinische Kinderschutzambulanzen wenden. Dort werden die Kinder von speziell ausgebildeten Medizinern interdisziplinär untersucht. Dr. Marco Baz Bartels ist Oberarzt der Kinderschutzambulanz am Universitätsklinikum Frankfurt. Er erklärt, worauf es bei seiner Arbeit ankommt.

Interdisziplinäre medizinische Untersuchungen können viel zum Schutz von Kindern beitragen

© MQ Illustrations/stock.adobe.com

Eindeutige Anzeichen erkennen

Ganz konkret geht es bei der Untersuchung etwa um die objektive Auswertung von Verletzungen: Kommt der Knochenbruch tatsächlich von einem Sturz vom Klettergerüst oder wurde er absichtlich herbeigeführt? Stammen die Hautverletzungen vielleicht von einer ausgedrückten Zigarette? Ist der Hautausschlag eventuell auf eine sexuell übertragbare Krankheit zurückzuführen? Die Mediziner versuchen, solche Fragen zu klären. Die richtige Einordnung verdächtiger Verletzungen wird in speziellen regelmäßigen Fortbildungen vermittelt: „Dabei geht es darum, die Anzeichen zu erkennen, die zum Beispiel sehr für oder gegen einen Missbrauch, eine Vernachlässigung oder eine Misshandlung sprechen. Unsere Untersuchungsergebnisse können dabei Verdächtige belasten – aber auch entlasten“, erklärt Bartels. Nach der Untersuchung werden die Ergebnisse gerichtsfest dokumentiert, das heißt, in einer Form, die auch vor Gericht als Beweis Bestand hat. Dazu gehört etwa, dass Verletzungen und Wunden mit Maßstab fotografiert oder dass Aussagen wortwörtlich dokumentiert werden. Auch ein rechtsmedizinisches Gutachten kann erstellt werden. Es hält die Ergebnisse der Untersuchung und deren Interpretation fest. „Diese Dokumentation ist auch dann wichtig, wenn eine Misshandlung oder ein Missbrauch nicht eindeutig belegt werden kann. Kommt ein Kind dann aber öfter mit verdächtigen Verletzungen zu uns, kann sich aus der Summe der Untersuchungsergebnisse wiederum ein eindeutiges Gefährdungsbild ergeben“, so Bartels. Kann eine Kindeswohlgefährdung nicht sicher ausgeschlossen werden, entscheiden das Jugendamt und/oder ein Gericht darüber, ob die betreffenden Kinder in staatliche Obhut genommen werden und zum Beispiel in eine Pflegefamilie kommen.

Eine Liste der medizinischen Kinderschutzambulanzen und Kinderschutzgruppen an deutschen Kliniken und Krankenhäusern gibt es auf der Webseite der Deutschen Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin (DGKiM).

Flächendeckende Standards, bessere Finanzierung

Die Medizinische Kinderschutzambulanz in Frankfurt gibt es seit 2010. Seitdem steigt die Zahl der untersuchten Kinder stetig an, in den letzten vier Jahren waren es jeweils zwischen 400 und 600 Kinder und Jugendliche. „Ich denke nicht, dass es heute mehr Fälle von Kindeswohlgefährdung gibt als vor zwanzig Jahren, doch gibt es heute mehr Anlaufstellen und es wird genauer hingeschaut. Wichtig wäre aber, dass es flächendeckend in ganz Deutschland Kinderschutzambulanzen mit einheitlichen Standards gibt, doch das ist bislang nicht der Fall“, so Bartels. Schwierig sei auch die Finanzierung, die Abrechnung mit den Krankenkassen mühsam. „Die Kosten und der Aufwand einer solchen Einrichtung sind groß. Viele Einrichtungen sind auf Spenden angewiesen. Das kann und darf eigentlich nicht sein, wenn man den suffizienten Schutz der Kleinsten in unserer Gesellschaft wirklich ernst nimmt.“

SBa (25.09.2020)

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