Cannabis Freigabe – intensiv

Achtung bei Halloween-Streichen!

Sachbeschädigung ist kein Kavaliersdelikt

Am 31. Oktober ist wieder Halloween und viele Kinder und Jugendliche folgen auch hier in Deutschland dem amerikanischen Brauch, in gruseligen Verkleidungen von Haus zu Haus zu ziehen. Mit dem Spruch „Süßes oder Saures“ fordern sie von den Bewohnern eine Süßigkeiten-Spende – oder sie spielen ihnen einen kleinen Streich. Aber Vorsicht: Viele Scherze gehen zu weit. Wer etwa Autos zerkratzt, Briefkästen anzündet, Vorgärten verwüstet oder Häuser mit Graffiti beschmiert, begeht Sachbeschädigung und macht sich strafbar. Auch andere Kinder zu bedrohen und ihnen die Süßigkeiten abzunehmen ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann unter Nötigung und Raub fallen.
Bereits ab sieben Jahren sind Kinder bedingt schadenersatzpflichtig; ab 14 Jahren gelten Jugendliche als strafmündig. Eltern sollten mit ihren Kindern über unangebrachte Streiche sprechen und sie über die möglichen Konsequenzen aufklären.



Weitere Infos zum Thema Sucht

Was tun im Notfall?

Du bist mit Freunden im Club unterwegs und es ist ein lustiger Abend...[mehr erfahren]

Trainer sind für Jugendliche wichtige Vorbilder

Sportvereine sind für viele Kinder und Jugendliche beliebte...[mehr erfahren]

Legal, aber gefährlich

Lachgas wird laut der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen...[mehr erfahren]

Immer mehr Senioren greifen zur Flasche

Der Alkoholkonsum nimmt zu – im Schnitt trinkt jeder Deutsche 11,8...[mehr erfahren]

Drogenpolitik in kleinen Schritten

Arthur Kreuzer, emeritierter Professor für Kriminologie,...[mehr erfahren]