Cannabis Freigabe – intensiv
Geschlagen und erniedrigt
Polizei schützt und berät
Werden Polizeibeamte zu einem akuten Fall von häuslicher Gewalt gerufen – etwa durch Hausbewohner, die Hilferufe aus einer Nachbarwohnung gehört haben – ist deren vorrangige Aufgabe, den Gewaltkreislauf zu durchbrechen. „Grundsätzlich kann so eine Sache nicht in fünf Minuten abgehandelt werden. Die Beamten vor Ort wissen in der Regel, dass vermutlich ein langes Martyrium dahinter steckt. Eine sorgfältige und langfristige Betreuung ist hier besonders wichtig“, betont Birgit Brütt. Den Opfern wird nahegelegt, sich rechtsmedizinisch untersuchen zu lassen, um Beweismaterial sicherzustellen. Außerdem macht die Polizei gegebenenfalls von der so genannten „Wegweisung“ Gebrauch. Der Täter wird dabei für einen bestimmten Zeitraum der Wohnung verwiesen, damit das Opfer zur Ruhe kommen und sich in dieser Zeit Rat suchen kann – zum Beispiel bei einer Frauenberatungsstelle. Die Polizei kontrolliert dann in regelmäßigen Abständen, ob der Täter sich an die Wegweisung hält. In schweren Fällen kann der Täter auch in Gewahrsam genommen werden. Die Polizei kann die Wohnung des Opfers außerdem mit einem speziellen Alarmknopf ausstatten, damit das Opfer im Bedarfsfall schnell Hilfe holen kann.
In den Gesprächen weisen die Beamten auch auf mögliche Schadensersatzansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz hin. „Wir versuchen, die Betroffenen an die jeweiligen Stellen weiterzuvermitteln, die sie unterstützen können“, erklärt die Polizeibeamtin. Ganz wichtig sei, die vorhandenen Beratungsangebote und Therapiemöglichkeiten zu nutzen, um sich aus der Hilflosigkeit zu befreien. Denn so wird das Opfer gestärkt und findet zu neuem Selbstbewusstsein. Gleichzeitig wird dem Täter oftmals zum ersten Mal wirklich klargemacht, dass es sich bei den Vorfällen nicht um eine Familienangelegenheit handelt, die niemanden etwas angeht, sondern dass sein gewalttätiges Verhalten strafbar ist.
Der Frau wird außerdem nahegelegt, möglichst viele Menschen in ihrer Umgebung über ihre Situation zu informieren – auch wenn es schwerfällt. „Wir ermutigen die Opfer generell, andere Personen in die Verantwortung zu nehmen. Indem man zum Beispiel die Nachbarn einweiht und sie bittet, sofort die Polizei zu verständigen, wenn der Täter trotz Wegweisung in der Nähe der Wohnung gesehen wird“, weiß Birgit Brütt. Zusätzlich würde dem Opfer geraten, jegliche Verhaltensweisen zu unterlassen, die zu einer weiteren Eskalation der Situation führen könnten. Dazu gehöre zum Beispiel eine Verabredung zu einer „letzten Aussprache“ mit dem Täter.
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