Neuer Schutz für Medikamente
Jede Medikamentenpackung eindeutig identifizierbar
Zusätzlich erhält jede Arzneimittelpackung ein digitales Sicherheitsmerkmal. Dazu wird vom Hersteller auf der Verpackung ein individuelles Erkennungsmerkmal aufgebracht, das einzigartig ist und nur einmal verwendet werden kann. Somit ist das Medikament stets eindeutig erkennbar und nachzuverfolgen. Diese individuelle Nummer wird einmal als scanbarer 2D-Barcode (Data Matrix Code) und einmal in Klarschrift auf der Verpackung aufgebracht. Sie enthält den Produktcode, die Seriennummer, die Chargennummer sowie das Verfallsdatum. Diese Daten werden vom Hersteller im securPharm-System hinterlegt. In der Apotheke wird über den Scan des Data Matrix Codes vor der Abgabe des Medikaments an den Patienten die Echtheit des Medikaments geprüft. Dadurch werden die Daten der Packung mit den Daten in der securPharm-Datenbank abgeglichen. Das Ergebnis wird an die Apotheke zurückgemeldet. Dort kann man dann sehen, ob diese Packung schon einmal abgeben wurde. Wenn dies angezeigt wird, darf die Packung nicht an den Patienten abgegeben werden. Der Vorfall wird dann überprüft.
Mehr Infos zur neuen Fälschungsschutzrichtlinie und den Sicherheitsmerkmalen gibt es auf der Webseite von securPharm.
Medikamente nur aus sicheren Quellen
Von der Umstellung waren in Deutschland rund 60.000 Medikamente betroffen und rund 750 Millionen Packungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die im Laufe eines Jahres in Deutschland in öffentlichen Apotheken abgegeben werden. „Alle an der Lieferkette Beteiligten mussten erhebliche Investitionen für die neue Technik tätigen – von den Herstellen, über die Großhändler, Krankenhäuser bis zu den Apotheken, um die Voraussetzungen für die Einführung der zusätzlichen Sicherheitsmerkmale zu schaffen“, erklärt Nathalie Steinhauser. Für den Bezug von Medikamenten über das Internet wurde im Rahmen der neuen Fälschungsschutzrichtlinie auch ein neues Sicherheitslogo eingeführt, das schon seit 2015 für Versandapotheken verpflichtend ist. Es ermöglicht die Überprüfung der Versandapotheke. Das Logo enthält in der jeweiligen Landessprache die Aufforderung, darauf zu klicken. In Deutschland wird man zur Webseite des Versandapothekenregisters DIMDI weitergeleitet. Dort können die Angaben des Anbieters überprüft werden. „Patienten sollten Arzneimittel nur aus sicheren, legalen Quellen beziehen. Bei Bestellungen im Internet ist das nicht immer gewährleistet, denn Webseiten können auch gefälscht sein. Das sicherste ist daher immer noch der Gang in die Apotheke“, sagt Steinhauser.
SBa (24.04.2020)
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