< Radfahrtrainings für Flüchtlinge

Terroranschläge am Urlaubsziel

Türkei, Ägypten, Frankreich, Tunesien: Die Terroranschläge in verschiedenen Regionen der Welt verunsichern viele Menschen. Was sollte ich bei der Planung einer Urlaubsreise beachten? Wie gehe ich vor, wenn das geplante Urlaubsziel bereits Ziel eines Terroraktes geworden ist? Juliane von Behren, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern, erklärt die wichtigsten Fakten rund um Stornierungen und Umbuchungen

Juliane von Behren

Verbraucherzentrale Bayern, © VZ Bayern

Gespräch mit Reiseveranstalter suchen

Auch wenn die Rechtslage oft nicht eindeutig ist, zeigen sich Reiseveranstalter oder Fluggesellschaften zum Teil kulant, wenn es um Bedrohungen durch Terroranschläge geht. „Manche Veranstalter bieten von sich aus kostenlose Stornierungen oder Umbuchungen für jene Urlaubsgebiete an, die kürzlich Ziel eines Anschlags waren. Verpflichtet sind sie dazu allerdings nicht“, betont die Expertin. In jedem Fall lohne sich aber die Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner, um einvernehmlich zu einer Lösung zu gelangen. Häufig kämen die Reiseveranstalter ihren Kunden dann entgegen. „Kann man nicht kostenlos stornieren oder umbuchen, bleiben Reisenden meist nur zwei Möglichkeiten: Entweder sie zahlen die anfallenden Gebühren oder sie lassen es auf einen Streit vor Gericht ankommen. Das kann aber mit hohen Kosten verbunden sein, sollte man den Rechtsstreit verlieren.“

Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes berücksichtigen

Wer eine Reise plant, sollte sich grundsätzlich auf der Webseite des Auswärtigen Amtes über die derzeitige Sicherheitslage am Urlaubsziel erkundigen. Das Auswärtige Amt veröffentlicht für jedes Land der Welt Reise- und Sicherheitshinweise – und spricht gegebenenfalls Reisewarnungen für bestimmte Gebiete aus. „Jeder sollte sich vorher überlegen, welches Risiko er bereit ist einzugehen. Es gibt sicher Regionen, die gefährdeter sind als andere, und bei denen man sich überlegen sollte, ob man dort momentan hinreisen sollte. Das ist eine Entscheidung, die jeder selbst treffen muss“, so von Behren.

SW (29.04.2016)

Seite: << zurück12

Weitere Infos zum Thema Verkehrserziehung

Wo kommt dein Fahrrad zum Stehen?

Damit du in brenzligen Situationen sicher halten kannst, musst du...[mehr erfahren]

Der fünfjährige Bruno ist mit seinem Hund Wasti im Straßenverkehr ohne Begleitun

Richtiges Verhalten im Straßenverkehr bereits für Vorschulkinder wird...[mehr erfahren]

Wissenswertes zu Rechten und Pflichten im Straßenverkehr

Wenn Kinder sich als Fahrradfahrer irgendwann auch alleine sicher...[mehr erfahren]

Verkehrsprävention mit dem „P.A.R.T.Y.“-Projekt

Junge Menschen zwischen 18 und 24 Jahren verunglücken im...[mehr erfahren]

Mit der StVO-Novelle 2020 soll die Mobilität sicherer,...[mehr erfahren]

Der Verkehrspolizist gibt Tipps

Im Verkehrsunterricht erklären dir dein Lehrer und ein Polizist, auf...[mehr erfahren]