< Betrug bei Fahrerlaubnisprüfungen

Finger weg – mein Rad ist codiert!

Im Jahr 2021 wurden 233.584 Fahrräder in Deutschland gestohlen. Die Aufklärungsquote bleibt mit rund zehn Prozent ernüchternd gering. Was viele Fahrradbesitzer jedoch nicht wissen: Neben einem guten Schloss schützt auch eine sogenannte Codierung vor Diebstahl. Das Prinzip basiert auf einem von der Polizei in Bergisch-Gladbach entwickelten und von der Polizei in Friedberg (Hessen) perfektionierten Verfahren. ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn erklärt im Gespräch mit PolizeiDeinPartner, was es mit der Fahrradcodierung auf sich hat und wie Langfinger dadurch abgeschreckt werden können.

Fahrraddieben keine Chance geben


Bei der Fahrradcodierung werden Angaben über den Besitzer verschlüsselt am Rahmen angebracht

© ADFC

 

Im Jahr 2021 wurden 233.584 Fahrräder in Deutschland gestohlen. Die Aufklärungsquote bleibt mit rund zehn Prozent ernüchternd gering. Was viele Fahrradbesitzer jedoch nicht wissen: Neben einem guten Schloss schützt auch eine sogenannte Codierung vor Diebstahl. Das Prinzip basiert auf einem von der Polizei in Bergisch-Gladbach entwickelten und von der Polizei in Friedberg (Hessen) perfektionierten Verfahren. ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn erklärt im Gespräch mit PolizeiDeinPartner, was es mit der Fahrradcodierung auf sich hat und wie Langfinger dadurch abgeschreckt werden können.

Ein Rad – ein Code

Bei der Codierung wird eine individuelle Ziffern- und Zahlenkombination deutlich sichtbar am Fahrradrahmen angebracht, die sogenannte Eigentümer Identifikations-Nummer (EIN-Code). Gelegentlich wird auch von einem FEIN-Code gesprochen (Friedberger/Fahrrad Eigentümer Identifikations-Nummer). Der Code besteht im Wesentlichen aus der verschlüsselten Adresse und den Initialen des Eigentümers und gibt somit Aufschluss über den rechtmäßigen Besitzer. Im Detail setzt er sich wie folgt zusammen:

  • Kfz-Kennzeichen der Region (z. B. „K“ für Köln)
  • Gemeindeschlüssel (z. B. „00“)
  • Straßenschlüssel (z. B. „02125“)
  • Hausnummer (z. B. „017“)
  • Initialen des Besitzers (z. B. „KE“ für Klaus Ennert)
  • Jahreszahl der Codierung (z. B. „20“ für 2020)

Der vollständige EIN-Code lautet in diesem Fall K0002125017KE20. „Das Codierverfahren stammt ursprünglich aus den 80er Jahren und ist somit schon älter“, weiß Roland Huhn, Rechtsreferent beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC). „Die Idee war damals, Wertgegenstände dauerhaft zu kennzeichnen, sodass man einen Hinweis auf den Eigentümer hat. Es ist also nicht nur für Fahrräder entwickelt worden, sondern eignet sich grundsätzlich für sämtliche Gegenstände wie beispielsweise auch Computer, Fahrradanhänger oder Kinderwagen.“ Das besondere an der EIN-Codierung ist, dass sie ohne dahinterstehende Datenbank auskommt und jederzeit, zum Beispiel von Polizei oder Fundbüro, schnell und einfach entschlüsselt werden kann. „Da der Stand der Computertechnik damals noch nicht so weit war, hat man sich ein System ausgedacht, das völlig ohne Speicherung von Daten funktioniert“, so Huhn.

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