Für wen gilt das Jugendstrafrecht?
Spielraum für Richter
Dabei ist zu beachten: Gegen Jugendliche im Alter von 14 bis 18 müssen Jugendstrafen verhängt werden; gegen Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren können sie verhängt werden. Ein 20-Jähriger kann also durchaus eine Jugendstrafe bekommen, wenn dies nach dem Ermessen des Gerichts gerechtfertigt ist. Diese würde dann im Jugendvollzug verbüßt, theoretisch sogar bis zum 24. Lebensjahr. Überschreitet der Verurteilte dieses Alter, kommt er für den Rest seiner Haftstrafe in eine Vollzugsanstalt für Erwachsene.
Gefängnis auf Probe
Seit 2012 können jugendliche Straftäter zusätzlich zu einer Jugendstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt ist, zu einem Jugendarrest von bis zu vier Wochen verurteilt werden. Der sogenannte „Warnschussarrest“ soll auf die jugendlichen Verurteilten eine abschreckende Wirkung haben und ihnen zu der Einsicht verhelfen, dass straffälliges Verhalten Konsequenzen hat. Langzeitstudien über die Wirkung des Warnschussarrests gibt es aufgrund der kurzen Laufzeit bisher noch nicht. Kritiker befürchten, dass die Jugendlichen durch den kurzen Gefängnisaufenthalt Kontakte zu anderen kriminellen Insassen knüpfen könnten, was sie zu weiteren Straftaten animieren könnte. Psychologen gehen aber davon aus, dass die Konfrontation mit einer Haftstrafte nicht nur bei den Jugendlichen, sondern auch bei der Familie und dem sozialen Umfeld eine nachhaltige erzieherische Wirkung haben kann.
FL (31.03.17)
Weitere Infos zum Thema Wirtschaft
Zwei Geldinstitute in Rheinland-Pfalz zeigen, wie es geht
Deutsche Geldinstitute haben sich freiwillig verpflichtet, ihre...[mehr erfahren]
Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Die Veröffentlichungen von CDs mit den Daten von Steuerhinterziehern...[mehr erfahren]
Steuerersparnis statt Schwarzarbeit
Nebenbei ein wenig als Putz- oder Gartenhilfe arbeiten, um die...[mehr erfahren]
Kriminelle profitieren vom Glanz der Marken
Markenartikel sind ein Bestandteil des modernen Lifestyles und...[mehr erfahren]
Nicht immer sind Plüschtiere & Co. so harmlos wie sie scheinen
Wer Spielzeug kauft, will Freude bereiten. Doch nicht immer ist es...[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Präventionsvideos
"Ein Bild sagt mehr als tausend Worte". Und gerade mit bewegten Bildern werden wir alle viel leichter erreicht als mit nüchternen Informationsmaterialien, die nur den Verstand ansprechen. Hier finden Sie die Präventionsvideos.
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel zum Thema Wirtschaft
Wer den Unterschied nicht kennt, kann sich strafbar machen
Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird in schweren...[mehr erfahren]
Verbotene Schlankheitsmittel, Anabolika und potenzsteigernde Mittel sind die häufigsten Funde
Illegale und gefälschte Medikamente gelangen immer häufiger über...[mehr erfahren]
Die Arbeit der Zollkontrolleure
Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung werden in Deutschland von...[mehr erfahren]