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„Legal Highs” – alles andere als legal

Sogenannte „Legal Highs“ werden als Badesalze, Lufterfrischer oder Kräutermischungen deklariert und im Internet als vermeintlich legale Alternative zu illegalen Drogen angeboten. Sie tragen exotische Namen wie „Bonzai Summer Boost“ oder „Amazonas Vanilla“. Was so harmlos klingt, kann jedoch schwere gesundheitliche Folgen nach sich ziehen. Meist ähneln sie in ihrer Wirkung bekannten Substanzen wie Cannabis, Ecstasy oder Amphetamin. Verkauft werden die Mischungen in bunten Tüten über Online-Shops oder Headshops – Geschäfte, die Zubehör für den Cannabiskonsum anbieten.

Gefährlich und unberechenbar


Legal Highs können schwere körperliche Schäden verursachen

© Oleg Klochenok, fotolia

 

Sogenannte „Legal Highs“ werden als Badesalze, Lufterfrischer oder Kräutermischungen deklariert und im Internet als vermeintlich legale Alternative zu illegalen Drogen angeboten. Sie tragen exotische Namen wie „Bonzai Summer Boost“ oder „Amazonas Vanilla“. Was so harmlos klingt, kann jedoch schwere gesundheitliche Folgen nach sich ziehen. Meist ähneln sie in ihrer Wirkung bekannten Substanzen wie Cannabis, Ecstasy oder Amphetamin. Verkauft werden die Mischungen in bunten Tüten über Online-Shops oder Headshops – Geschäfte, die Zubehör für den Cannabiskonsum anbieten.

Verschärfte Gesetzeslage

Anders als der Begriff vermuten lässt, sind „Legal Highs“ nicht legal. Sie enthalten meist Betäubungsmittel oder ähnlich wirkende chemische Substanzen, die jedoch auf den Verpackungen nicht ausgewiesen sind. In vielen Mischungen findet man etwa synthetische Cannabinoide, die an den gleichen Rezeptoren im Gehirn binden wie der Haschisch-Wirkstoff THC. Die Wirkstoffkonzentration der künstlich erzeugten Substanzen liegt häufig ein Vielfaches über der von natürlichen Hanfprodukten. Werden sie geraucht, geschluckt oder geschnieft, kann es zu lebensgefährlichen Vergiftungserscheinungen kommen. Zwar entwickeln kreative Chemiker laufend neue Wirkstoffe, die nicht ausdrücklich im Betäubungsmittelgesetz erwähnt sind. Jedoch ist im November 2016 das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) in Kraft getreten, das nicht mehr einzelne Substanzen, sondern ganze Stoffgruppen umfasst – vor allem synthetische Cannabinoide, Phenethylamine und Cathinone. Das macht es deutlich schwerer, die Vorschriften zu umgehen. Zudem können bei Bedarf noch weitere Stoffgruppen in die Liste der verbotenen Bestandteile aufgenommen werden.

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