< Trendphänomen „Carsharing“

Der EU-Führerschein

Seit 2013 besteht in der Europäischen Union ein einheitlicher Standard für Führerscheine. Dadurch soll sowohl die Fälschungssicherheit als auch die Vergleichbarkeit der Fahrerlaubnis innerhalb der EU verbessert werden.

Vereinfachte Regelungen in Europa

Neue Führerscheinregelungen sorgen häufig für Verwirrung

© Joachim B. Albers, fotolia 

 

Seit 2013 besteht in der Europäischen Union ein einheitlicher Standard für Führerscheine. Dadurch soll sowohl die Fälschungssicherheit als auch die Vergleichbarkeit der Fahrerlaubnis innerhalb der EU verbessert werden.  PolizeiDeinPartner erklärt die wichtigsten Regelungen zum EU-Führerschein, die seither in Kraft sind:

Führerscheingültigkeit

Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, behalten bis zum 19.01.2033 ihre Gültigkeit. Das gilt auch für die alten Papierführerscheine in Rosa oder Grau – solange die Inhalte noch gut lesbar und nicht befristet sind. Seinen alten Papierführerschein muss man bis dahin also nicht gegen einen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen, um den vollen Umfang der neuen EU-Fahrerlaubnisklassen nutzen zu können. So hat zum Beispiel der Besitzer eines alten Führerscheins der Klasse 3 die erweiterte EU-Fahrerlaubnisberechtigung, ohne dass er seinen alten Führerschein gegen einen aktuellen EU-Kartenführerschein auswechseln muss. Um diesen zu erhalten, muss sowohl der alte Führerschein als auch der Personalausweis vorgezeigt werden.

Befristung des Führerscheins auf 15 Jahre 

Alle Führerscheine, die nach dem 19.01.2013 ausgestellt wurden und werden, sind 15 Jahre gültig und müssen nach Ablauf dieser Frist erneuert werden. Dies gilt auch, wenn man beispielsweise einen alten Führerschein verliert und einen neuen beantragen muss. Auch dieser ist dann auf 15 Jahre befristet. Gut zu wissen: Mit der Erneuerung des PKW-Führerscheins ist keine ärztliche Untersuchung verbunden. Nur LKW- und Busfahrer müssen sich für eine Verlängerung ärztlich untersuchen lassen.

Die neuen Klassen AM und A2 

Die Fahrerlaubnisklasse AM umfasst zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder (auch Fahrräder mit Hilfsmotor) sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (wie etwa Quads) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und 50 ccm Hubraum bzw. 4 kW Leistung. Sie ersetzt die nationalen Klassen S und M.
Die Klasse A2 bezieht sich auf leistungsbeschränkte Motorräder (Motorleistung von bis zu 35 kW, Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg). Sie ersetzt die Klasse A (beschränkt). Wichtig: Wer seinen Führerschein mit der alten Klasse A (beschränkt) vor dem 19.01.2013 gemacht hat, darf ohne nochmalige Prüfung zusätzlich auch Krafträder der unbeschränkten Klasse A fahren. Für Personen, die den Führerschein mit Klasse A2 (also nach dem 19.01.2013) erworben haben, gilt diese automatische Erweiterung nicht. Sie müssen eine weitere Prüfung ablegen.

Seite: 12weiter >>

Kurztipps

5 Tipps für...
...den sicheren Campingurlaub

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie Ihren nächsten Urlaub mit dem...

5 Tipps für...
...das richtige Verhalten im Stau

So verhalten Sie sich bei einem Stau richtig.

5 Tipps für...
...das richtige Verhalten bei einer Autopanne

Darauf sollten Sie achten, wenn Ihr Wagen auf der Autobahn oder...

5 Tipps für...
...das Radfahren im Winter

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie in der kalten Jahreszeit trotz...

5 Tipps für...
...den Schutz vor Wildunfällen

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie im Herbst und Winter in...

5 Tipps für...
...das Autofahren im Alter

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie als älterer Mensch Auto fahren.

5 Tipps für...
...die sichere Fahrt mit dem E-Auto

Darauf sollten Sie am Steuer eines Elektroautos achten.

5 Tipps für...
...die Ladungssicherung im Transporter

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie einen Transporter (z. B. als...

5 Tipps für...
...den Schutz vor Autodieben

So können Sie das Risiko für einen Pkw-Diebstahl deutlich reduzieren.

5 Tipps für...
...das Carsharing

Darauf sollten Sie vor der Fahrt mit einem Gemeinschaftsauto achten.

5 Tipps für...
...den Kauf von Souvenirs

Das sollten Sie beachten, wenn Sie Urlaubsandenken erwerben.

5 Tipps für...
...die Verkehrssicherheit im Winter

So können Autofahrer das Unfallrisiko reduzieren.

5 Tipps für...
...die Mietwagenbuchung

Im Voraus einen umfassenden...

5 Tipps für...
...den sicheren Schulweg

So kommen Kinder sicher zum Unterricht.

5 Tipps für...
...die sichere Beladung des Pkw

So verstauen Sie das Gepäck oder die Einkäufe richtig.

5 Tipps für...
...ein winterfestes Auto

Vor dem Winter sollte das Auto für die kalte Jahreszeit gewappnet...

5 Tipps für...
...das richtige Verhalten im Notfall

Was Sie tun sollten, wenn Sie einer verletzten Person helfen wollen.

Weitere Infos für Autofahrer

Geräte zur Warnung vor Radarkontrollen im Fahrzeug sind verboten

Das Gesetz ist nicht neu, die Empörung dennoch groß: Als die...[mehr erfahren]

Fahrzeuge regelmäßig in der Werkstatt checken lassen

Sicherheitsmängel an Fahrzeugen sind immer wieder der Grund für...[mehr erfahren]

Polizei Karlsruhe setzt auf Prävention

Die große Zahl an Menschen, die aus Kriegsgebieten geflohen sind,...[mehr erfahren]

Das Unfallrisiko fährt bei Einsätzen immer mit

Bei Einsatzfahrten von Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei zählt...[mehr erfahren]

Ersatzteildiebstahl an Kraftfahrzeugen

Zwischen Mitte März und Ende April 2017 gab es allein im Raum Köln 13...[mehr erfahren]

Schaulustigen drohen Bußgelder und Freiheitsstrafen

Szenen mit Schaulustigen, die verunglückte Personen an der...[mehr erfahren]

Rechte und Pflichten von Autofahrenden

Manche Autofahrerinnen und Autofahrer sind verunsichert, wenn sie in...[mehr erfahren]

Sinnvoll oder überflüssig?

Um ein Fahrrad oder E‑Bike gegen Diebstahl zu schützen, hilft vor...[mehr erfahren]

Das richtige Verhalten des Einzelnen ist entscheidend

In den Medien ist häufig die Aussage „hat sich ein Unfall ereignet“...[mehr erfahren]

Senioren in der Verkehrsunfallstatistik

Mehr als 45.000 Senioren verunglücken jedes Jahr

Ältere Menschen sind als Autofahrer, aber auch häufig als Fußgänger...[mehr erfahren]