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Ablenkung am Steuer

Kurz aufs Handy geschaut, mit dem Auto auf die Gegenfahrbahn gekommen und schon ist es passiert: Unfälle aufgrund von Unachtsamkeit passieren schnell. Die Gefahr der Ablenkung durch das Bedienen von technischen Geräten während der Fahrt wird von vielen Autofahrern unterschätzt.

Junge Autofahrer lassen sich am Steuer häufiger ablenken als ältere

© lightpoet, fotolia

Fälle von Handynutzung am Steuer nehmen zu

Von 2008 bis 2016 führte die Kölner Polizei regelmäßige Vergleichszählungen im Stadtgebiet durch. Dabei wurde die Häufigkeit unzulässiger Mobiltelefonnutzung durch Fahrzeugführer festgehalten, ohne dass diese es bemerkten oder eine spätere Ahndung erfolgte. Die Erhebung zeigte, dass die Anzahl der Fälle von unzulässiger Mobiltelefonnutzung am Steuer in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen ist. Im Jahr 2016 wurden die Vergleichszählungen eingestellt, weil sie zwar Daten zur reinen Telefonie lieferten, aber nicht berücksichtigten, was „unterhalb der Fensterkante“ am Mobiltelefon passiert. Die Polizei schätzt insbesondere die Kommunikation in sozialen Netzwerken und die Nutzung von Kurznachrichtendiensten während der Autofahrt als eine ernst zu nehmende Gefahrenquelle ein. Dabei seien die Autofahrer nicht nur geistig, sondern auch visuell abgelenkt, da sie den Blick von der Straße weg auf ihr Handy richteten. Im Jahr 2016 ahndete die Kölner Polizei insgesamt 9.400 Verstöße im Stadtgebiet, bei denen Autofahrer unerlaubterweise während der Fahrt ihr Handy nutzten.

Prävention und Bußgelder

Weil die Höhe der Bußgelder die Autofahrer bislang nicht ausreichend abgeschreckt hat, wurden die Strafen für die unerlaubte Nutzung elektronischer Geräte am Steuer in den letzten Jahren immer wieder verschärft. Wer während der Fahrt ein elektronisches Gerät zur „Kommunikation, Information oder Organisation“ verwendet, muss aktuell mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einem Punkt rechnen. Das Verbot bezieht sich nicht mehr nur auf Mobil- und Autotelefone, sondern auf alle elektronischen Geräte – also auch Navigationssysteme, Tablets, Laptops und sonstige Kleincomputer. Im Gefährdungsfall oder bei einer Sachbeschädigung kann das Bußgeld auch zwischen 150 und 200 Euro betragen und der Autofahrer muss mit zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Die höheren Strafen sollen Autofahrer nachhaltig für ein verantwortungsbewussteres Verhalten am Steuer sensibilisieren. Die Polizei NRW macht unter dem Motto „Lenk dich nicht app“ auf ein Fahren ohne Handy am Steuer aufmerksam. Sie fordert Autofahrer dazu auf, Telefonate und wichtige E-Mails sowie die Navigations- und Musiksteuerung immer vor der Fahrt zu erledigen, damit man seine Aufmerksamkeit während der Fahrt ausschließlich dem Straßenverkehr widmen kann. FL (27.10.2017)

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