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Verkehrsunfallopfer nicht allein lassen

Ein Verkehrsunfall kann eine Lebensplanung in nur wenigen Sekunden über den Haufen werfen. Zwar werden Schäden an Fahrzeugen meistens zügig und qualitativ gut behoben. Die beteiligten Menschen mit körperlichen und seelischen Verletzungen hingegen kommen oftmals zu kurz. Betroffene sind häufig schwer verletzt und traumatisiert, manche müssen mit bleibenden Schäden wie etwa lebenslangen Behinderungen fertig werden.

Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e. V. (VOD)

Sitz: Deutsche Hochschule der Polizei (DHPol)

Postfach 1134

53852 Niederkassel

Tel.: 0800/8063338

www.vod-ev.org

Win-Win-Situation schaffen 

Der VOD will außerdem erheben, wie groß der individuelle, aber auch der volkswirtschaftliche Schaden von Verkehrsunfällen ist, denn bisher gibt es in diesem Bereich nur Schätzungen, aber keine konkreten Zahlen. Außerdem soll festgestellt werden, inwieweit es Schäden durch verschleppte Versicherungsleistungen gibt. „Wir glauben, dass wir auf Dauer eine Win-Win-Situation schaffen können. Und zwar dadurch, dass wir das Geld, das volkswirtschaftlich durch Unfälle und die Beeinträchtigung der Opfer verloren geht, durch eine schnellere und effizientere Unterstützung der Opfer wieder ausgleichen können. Wenn Opfer sich schneller erholen können, würde das allen helfen – und nicht zuletzt die Kosten reduzieren“, erklärt Schlanstein. 

Unfallopfer brauchen mehr als Erste Hilfe

Die VOD appelliert: Es müsste eine Verkehrsunfallstatistik geben, die nicht nur jährlich aktualisiert, sondern über Jahrzehnte kontinuierlich weitergeführt wird. In der jeder Mensch, der im Straßenverkehr verletzt oder traumatisiert wurde, erst dann aus dem offiziellen Zahlenwerk fällt, wenn alle Wunden verheilt und keine körperlichen und psychischen Schäden mehr feststellbar sind. Die Bedeutung der Verkehrsunfälle und ihrer Folgen für die Opfer und für die Gesellschaft würde mit dieser immensen Zahl noch spürbarer. Und es würde deutlicher werden, dass die gesellschaftliche Verantwortung für die Opfer nicht aufhört, wenn ihre Unfälle offiziell „abgehakt“ sind. Ein Unfall kann das Leben verändern. Entgegen der weitläufigen Meinung geht es für Opfer nicht nur um medizinische Versorgung bei Verletzungen. Denn Opfer von Verkehrsunfällen sind nicht nur all jene Menschen, die bei einem Unfall körperliche und psychische Schäden erlitten haben („Primäropfer“). Auch Zeugen und Angehörige, Ersthelfer oder Unfallverursacher können Opfer sein („Sekundäropfer“). Diese haben zum Teil keine blutenden Wunden, die nach außen hin sichtbar sind. Trotzdem können sie durch die sie belastenden Erlebnisse massiv und prägend beeinträchtigt werden. Leider ist in Deutschland die nötige Inanspruchnahme zeitnah erforderlicher Hilfeleistungen für Verkehrsunfallopfer häufig mit erheblichen rechtlichen und praktischen Schwierigkeiten verbunden. Denn Therapieplätze sind knapp, zumindest bei Kassen-Therapeuten. Verkehrsunfallopfer, die nicht in den Genuss einer privatärztlichen Psychotherapie oder in den privaten Schutz einer gesetzlichen Unfallversicherung – insbesondere für Unfälle am Arbeitsplatz und auf dem Weg von und zur Arbeit – fallen, benötigen deshalb in der Regel einen rechtlichen Beistand, um psychotherapeutische Hilfen zu erhalten. „Der Rechtsbeistand sollte deshalb nicht nur im Verkehrsrecht, sondern insbesondere im Sozialrecht versierte Kenntnisse aufweisen, um effektive Unterstützung gewähren zu können und weitere bzw. sich verstärkende psychische Unfallschäden für das Opfer, wie etwa durch ein Verschleppen nötiger Behandlungsleistungen seitens der Versicherer, zu vermeiden“, erklärt Schlanstein. „Wir glauben, dass wir auf Dauer eine Win-Win-Situation schaffen können. Und zwar dadurch, dass wir das Geld, das volkswirtschaftlich durch Unfälle und die Beeinträchtigung der Opfer verloren geht, durch eine schnellere und effizientere Unterstützung der Opfer wieder ausgleichen können. Wenn Opfer sich schneller erholen können, würde das allen helfen – und nicht zuletzt die Kosten reduzieren.“

„Vision Zero“ vorantreiben

Damit es gar nicht erst zu Verkehrsunfällen kommt, macht sich die Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland auch für die Umsetzung der so genannten „Vision Zero“ stark. Das Ziel von Vision Zero: Es soll im Straßenverkehr möglichst keine Toten und Schwerstverletzten mehr geben. Der Grundgedanke ist, dass Menschen von Natur aus Fehler machen. Deshalb sollten Straßen möglichst fehlerverzeihend angelegt werden. „Rund 95 Prozent der Verkehrsunfälle resultieren aus menschlichen Fehlern. Deshalb muss der Mensch so gut es geht unterstützt werden, indem Straßen möglichst systemisch angelegt werden, das heißt, sie müssen selbsterklärend und verkehrstechnisch so eingerichtet sein, dass sie eine größere Sicherheit zugrunde legen“, fordert Peter Schlanstein. Besonders Landstraßen seien wenig fehlerverzeihend gebaut. „Gerade in diesem Bereich müsste man überlegen, mit Tempolimits (z. B. „Tempo 80“) zu arbeiten, aber auch weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit treffen“, so der Verkehrsexperte.

Auf der Internetpräsenz der Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland gibt es weitere Informationen zu den aktuellen Aktivitäten des VOD, wie z. B. das neue Kompendium „Verkehrsunfälle und Unfallopfer“, die Präsentationen des jüngsten Deutschen Verkehrsexpertentags 2022 unter dem Titel „Die Rechte von Unfallopfern stärken“ sowie den aktuellen Jahresbericht 2021.

Bei der Jubiläumsveranstaltung am 17. Juni 2022 mit etwa 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern standen nicht die Taten der VOD im Vordergrund, sondern das Leid und die Not von Verkehrsunfallopfern. Stellvertretend für alle wurde in einem ergreifenden Video die reale Geschichte einer jungen Frau erzählt: vom Unfall als Radfahrerin mit einem abbiegenden Lkw über die Notfallrettung und die Versorgung in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen bis zum jahrelangen Kampf mit einer Versicherung. Der Film ist hier abrufbar.

KF (14.11.2022)

 

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