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Zugang regeln

Überall dort, wo sehr viele Menschen ein- und ausgehen, macht es Sinn, den Zugang mithilfe einer elektronischen Zutrittskontrollanlage (ZKA) zu regeln, wie etwa in Unternehmen oder Behörden. Auch wenn die Zutrittsberechtigten häufiger wechseln, kann solch eine Anlage Sinn machen, zum Beispiel in Sportstudios. Der Zutritt wird beispielsweise über eine elektronische Chip- oder RFID-Karte gesteuert.

Zutrittskontrollanlagen sorgen für Sicherheit


Der Zutritt kann über eine elektronische Chip- oder RFID-Karte gesteuert werden

© Kadmy/stock.adobe.com

 

Überall dort, wo sehr viele Menschen ein- und ausgehen, macht es Sinn, den Zugang mithilfe einer elektronischen Zutrittskontrollanlage (ZKA) zu regeln, wie etwa in Unternehmen oder Behörden. Auch wenn die Zutrittsberechtigten häufiger wechseln, kann solch eine Anlage Sinn machen, zum Beispiel in Sportstudios. Der Zutritt wird beispielsweise über eine elektronische Chip- oder RFID-Karte gesteuert.

Zutrittskarten besser als Generalschlüssel

Geht eine dieser Karten verloren, wird gestohlen oder tritt jemand aus dem Unternehmen oder dem Verein aus, kann die Karte einfach gesperrt werden. Kommt dagegen ein Generalschlüssel einer normalen Schließanlage abhanden, muss in der Regel die gesamte Schließanlage ausgetauscht und neue Schlüssel beschafft werden – und das kann teuer werden.

Sicherheit durch Zutrittsteuerung über Karten

Auch der Zeitraum, in dem Personen Zutritt zu einem Bereich haben, kann festgelegt werden. Elektronische Zutrittskontrollanlagen haben zudem den Vorteil, dass man einzelne Bereiche nur für bestimmte Personen zugänglich machen kann. Für Hochsicherheitsbereiche können hier für die Zutrittssteuerung zusätzlich auch biometrische Daten wie Fingerabdrücke zum Einsatz kommen. Häufig ist es auch sinnvoll, die elektronische Zutrittskontrollanlage mit Gefahrenmeldeanlagen, Einbruchmeldeanlagen oder einer Videoüberwachung zu koppeln. Die Videoüberwachung wird zum Beispiel dann ausgelöst, wenn eine gesperrte oder manipulierte Karte genutzt wird oder der Zutritt zu einer ungewöhnlichen Uhrzeit erfolgt. Ebenfalls möglich und häufig eingesetzt wird die kombinierte Nutzung aus Zutrittskontrolle und Arbeitszeiterfassung von Beschäftigten. Aber auch Kopplungen aus Zutrittskontrolle und Wärmebildkameras sind möglich – etwa um am Eingang zu kontrollieren, ob eine Person Fieber hat.

Auch ein Fingerprint-Scanner kann für die Zugangskontrolle eingesetzt werden

© bonnontawat/stock.adobe.com

Eine Sicherheitsanalyse macht Sinn

Um herauszufinden, ob und welche Art von Zutrittskontrollanlage in Frage kommt, kann eine Sicherheitsanalyse helfen. Hier geht es darum, mögliche Schwachstellen und Bedrohungen zu erkennen, die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gefahr einzuschätzen und den dadurch entstehenden Schaden abzuwägen. Dabei sollten nicht nur Gebäude oder Gebäudeteile, sondern auch die Beschäftigten als mögliches Sicherheitsrisiko berücksichtigt werden. Insgesamt kann eine hohe Sicherheit immer nur durch aufeinander abgestimmte und in sich schlüssige Maßnahmen erreicht werden. Elektronische Zutrittskontrollanlagen sollten zudem nur von zertifizierten Errichterfirmen eingebaut werden. Zudem sollten nur VdS-geprüfte Anlagen zum Einsatz kommen.

Was Zutrittskontrollanlagen steuern können

Zutrittskontrollanlagen können viele sicherheitsrelevante Aspekte regeln:

  • Wer, wann, zu welchem Bereich Zugang hat
  • Wie lange die Person Zugang hat (Aufenthaltsdauer-Überwachung)
  • Dass ein bestimmter Bereich immer nur von einer Person zur gleichen Zeit genutzt werden kann (Doppelbenutzungs-Kontrolle)
  • Dass ein Bereich erst freigegeben wird, wenn zwei Personen gleichzeitig ihre Zutrittsberechtigung nachgewiesen haben (Zwei-Personen-Nutzungskontrolle)
  • Dass sich niemals eine Person alleine in einem bestimmten Bereich aufhält (Mehr-Personen-Anwesenheitskontrolle)
  • Dass innerhalb einer festgelegten Zeit kein weiterer Zutritt mit derselben Zutrittsberechtigung möglich ist (Zutrittswiederhol-Kontrolle).

SBa (27.04.2023)

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